A. | Allgemeine Regelungen für alle Leistungen |
1. | Geltung und Anwendungsbereich |
1.1. | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich Anwendung auf die Leistungen von ADON Solutions Viktor Obholz, geschäftsansässig Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt an der Aisch (nachfolgend „Anbieter“) für deren Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. |
1.2. | Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter Leistungen vorbehaltlos ausführt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. |
1.3. | Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen durch Mitteilung der neuen AGB per E-Mail oder im Rahmen seines Accounts informiert. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, werden die geänderten AGB nach Ablauf der Frist Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. |
1.4. | Die AGB werden vom Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden nebst den jeweiligen Vertragsbestimmungen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat Zugang zur jeweils aktuellen Fassung der AGB im Rahmen seines Accounts. Der Vertragsschluss und die Zustimmung zu den AGB durch den Kunden werden unter Speicherung von Datum, Uhrzeit, Kunden- bzw. Account-Identifikation sowie technischen Bestätigungsdaten im System des Anbieters dokumentiert. Die Speicherung dient als Nachweis für den Vertragsschluss. |
1.5. | Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB. |
2. | Vertragsschluss |
2.1. | Die Leistungserbringung setzt den Abschluss eines Vertrags zwischen Kunde und Anbieter voraus. |
2.2. | Der Vertrag kommt zu Stande, indem der Kunde das im Online-Buchungsprozess des Anbieters dargestellte Vertragsangebot unter Verweis auf diese AGB annimmt. Die Annahme erfolgt durch Abschluss des Buchungsvorgangs über die hierfür vorgesehene Schaltfläche oder in sonstiger elektronischer Form. |
2.3. | Die im Vertragsangebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen konkretisieren den Vertragsgegenstand. |
2.4. | Die im Vertragsangebot und in den darin zur Bestimmung der angebotenen Leistungen enthaltenen Informationen und Dokumente sind vom Kunden hinsichtlich ihrer Eignung sowohl für die vom ihm geplante als auch für die gewöhnliche Verwendung hin zu überprüfen. |
2.5. | Die in diesen AGB referenzierten Anlagen kommen grds. nachrangig zur Anwendung. |
3. | Preise und Zahlungsbedingungen |
3.1. | Die Preise für Leistungen des Anbieters richten sich nach der aktuellen Preisliste in Anlage 1. Es handelt sich dabei um Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
3.2. | Für die Bereitstellung der Software-Lösung als „Software as a Service“ (nachfolgend „SaaS-Lösung“) und die Einräumung der Nutzungsrechte (Teil B. dieser AGB) hat der Kunde ein entsprechendes Entgelt an den Anbieter zu entrichten. Das jeweils zu entrichtende Entgelt ergibt sich nach Wahl des Kunden in Bezug auf das ausgewählte Leistungspaket und wird nach erfolgreicher Durchführung des Buchungsprozesses durch Annahme des Kunden zwischen den Parteien vereinbart. |
3.3. | Für Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Teil C. dieser AGB) sowie für individuelle, kundenspezifische, werkvertragliche Leistungen (Teil D. dieser AGB) erhält der Anbieter eine Vergütung, die sich nach der aktuellen Preisliste in Anlage 1 bemisst. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung der für die Leistungserbringung erforderlichen Auslagen. |
3.4. | Die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung erfolgt in Form von Euro. |
3.5. | Der Anbieter stellt dem Kunden als Zahlungsmöglichkeiten die Zahlung über den externen Zahlungsdienstleister „Stripe“ sowie die Zahlung per SEPA-Lastschrift zur Verfügung. |
3.6. | Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht. |
3.7. | Der Anbieter ist berechtigt, die jeweils verfügbaren Zahlungsarten festzulegen, dem Kunden anzubieten und aus sachlichen Gründen auszuschließen oder zu ändern, insbesondere bei technischen Störungen, bei Änderungen der Zahlungsmodalitäten oder Bankverbindungen, bei Nutzung externer Zahlungsdienstleister, bei ungewöhnlich hohem Vertragsvolumen oder bei objektiven Anhaltspunkten für ein erhöhtes Ausfall- oder Missbrauchsrisiko. |
3.8. | Im Falle der Nutzung der SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter mit dem SEPA-Basis-Mandat die Genehmigung, fällige Rechnungsbeträge von dessen Bankkonto einzuziehen. Diese Genehmigung gilt auch für zukünftige Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, ist aber jederzeit durch den Kunden widerrufbar. |
3.9. | Ist das vom Kunden angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs nicht ausreichend gedeckt oder wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die ihm hierdurch entstehenden Rücklastschrift- und Bankgebühren in tatsächlicher Höhe zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Verzugsschaden, bleiben unberührt. |
3.10. | Im Falle werkvertraglicher Leistungen (Teil D. dieser AGB) ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für einzelne Leistungsabschnitte als Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Der Anbieter rechnet über die erbrachten Leistungen nach Gesamtabnahme vollständig ab. |
3.11. | Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist/en kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Anbieter bedarf. Der fällige Betrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt. |
3.12. | Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Das Recht zur Aussetzung besteht nur, soweit der Zahlungsanspruch des Anbieters fällig ist und in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu den jeweiligen Leistungen steht. Die Aussetzung der Leistungen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt ist. Der Anbieter wird die Aussetzung der Leistungen zuvor ankündigen, sofern nicht besondere Umstände eine sofortige Aussetzung rechtfertigen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt. |
4. | Termine und Höhere Gewalt |
4.1. | Termine zur Leistungserbringung sind in jedem Fall schriftlich festzulegen, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Bei der Buchung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Teil C. dieser AGB) oder werkvertraglichen Leistungen (Teil D. dieser AGB) durch den Kunden im Online-Buchungsprozess ergeben sich die Leistungsfristen aus der Beschreibung der jeweils gebuchten Leistung, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung in elektronischer Form zur Verfügung steht. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Fristen. |
4.2. | Der Anbieter wird dem Kunden Verzögerungen in der Leistungserbringung anzeigen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen und sonstigen unvorhergesehenen Umständen hat der Anbieter nicht zu vertreten und berechtigen den Anbieter, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verhinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus-zuschieben. |
5. | Mitwirkungspflicht des Kunden |
5.1. | Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter erfordert die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter geforderten Mitwirkungspflichten unverzüglich, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. |
5.2. | Der Kunde wird, soweit erforderlich, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen vorlegen und einen geeigneten Ansprechpartner benennen, der im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten dem Anbieter für Fragen zur Verfügung steht und berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen. |
5.3. | Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter die für die Vertragserfüllung erforderlichen Zugänge zu den IT-Systemen aufseiten des Kunden rechtzeitig und in vertraglich notwendiger Art und Weise eingeräumt werden. |
5.4. | Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Ferner ist der Anbieter zur Verschiebung vereinbarter Termine berechtigt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig, ordnungsgemäß oder rechtzeitig nachkommt. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird der Anbieter - unbeschadet weiterer Rechte - dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat der Kunde dem Anbieter etwaig entstandene Auslagen zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. |
6. | Einsatz von Subunternehmern |
6.1. | Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Hierüber wird er den Kunden im Vorfeld entsprechend informieren. |
6.2. | Der Anbieter stellt die ordnungsgemäße Auswahl der einzusetzenden Subunternehmer sicher und wird Vereinbarungen mit diesen so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser AGB stehen. |
7. | Haftung und Freistellung |
7.1. | Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden auf Grund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), der Übernahme einer Garantie oder im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels. |
7.2. | Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. |
7.3. | Die Haftung für einen möglichen Verlust oder eine Zerstörung von Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. |
7.4. | Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. |
7.5. | Im Falle, dass der Anbieter auf Grund eines Schadens in Anspruch genommen wird, der durch Informationen, insbesondere Daten des Kunden, sowie unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten SaaS-Lösung verursacht werden, wird der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, die auf Grund dessen gegen den Anbieter geltend gemacht werden, auf erste Anforderung freistellen und schadlos halten. |
8. | Vertraulichkeit und Geheimhaltung |
8.1. | Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln, solange und soweit diese Informationen geheim sind. |
8.2. | Als vertrauliche Informationen des Anbieters gelten insbesondere alle Produkte, Dienste, Techniken und Know-How des Anbieters sowie sämtliche dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. dessen Durchführung bekanntwerdenden Informationen, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form übermittelt wurden. Sofern eine vertrauliche Information nicht den Anforderungen an ein Geschäftsgeheimnis nach GeschGehG genügen sollte, unterfällt diese Information gleichwohl den Regelungen dieser Ziffer. |
8.3. | Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits vor Beginn der Zusammenarbeit allgemein bekannt waren, auf andere Weise allgemein bekannt werden, ohne dass es sich dabei um eine Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht handelt, oder auf deren vertrauliche Behandlung die jeweils andere Partei schriftlich verzichtet hat. |
8.4. | Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Laufzeit des Vertrags sowie nach Beendigung für die Dauer von weiteren fünf (5) Jahren. |
8.5. | Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie sonstige eingesetzte Dritte ebenfalls zur Geheimhaltung nach diesen Regelungen verpflichtet werden. |
8.6. | Jeder schuldhafte Verstoß gegen die in dieser Ziff. 8. enthaltenen Geheimhaltungsverpflichtung durch den Kunden berechtigt den Anbieter, eine in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen der Höhe nach angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, die vom zuständigen Gericht im Streitfalle auf deren Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche aus derselben Pflichtverletzung angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt dabei die Mindesthöhe des Schadens dar. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu erbringen. |
9. | Datenschutz |
9.1. | Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung des Anbieters in Anlage 2. |
9.2. | Der Anbieter ist berechtigt, Daten in anonymisierter Form für Analysezwecke und zur Fehlerbehebung zu verwenden. |
10. | Referenzkunden |
Der Kunde gestattet dem Anbieter die Nennung als Referenzkunde auf seiner Website sowie in anderen Medien, z. B. in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram, auf LinkedIn und auf YouTube. Dazu räumt der Kunde dem Anbieter das jederzeit für die Zukunft widerrufliche, einfache, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Unternehmensnamens und des Logos des Kunden in Werbematerialien und auf der Website des Anbieters ein. |
B. | Besondere Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung („Lizenz“) der SaaS-Lösung |
1. | Leistungsumfang |
1.1. | Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die SaaS-Lösung mittels Zugriffsmöglichkeit auf die Plattform „ADON CRM“ zur Nutzung der Funktionalitäten sowie Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der SaaS-Lösung erzeugten Daten nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung. |
1.2. | Der Leistungsumfang und die wesentlichen Produkteigenschaften der SaaS-Lösung ergeben sich aus der Produktbeschreibung, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung unter der Adresse https://kundenportal.adonsolutions.de zur Verfügung gestellt wird. Anderweitige technische Beschreibungen, Datenblätter oder sonstige Erwartungen des Kunden an die SaaS-Lösung und die Leistungen des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diese sind ausdrücklich vereinbart. |
1.3. | Innerhalb der SaaS-Lösung können dem Kunden optional zusätzliche Leistungen durch den Anbieter angeboten werden, die über den grundsätzlichen Leistungsumfang aus Teil B, Ziffer 1.2. dieser AGB hinausgehen (nachfolgend „Zusatzmodule“). Ein Vertragsschluss über ein solches Zusatzmodul erfolgt durch Abschluss des Buchungsvorgangs über die hierfür vorgesehene Schaltfläche oder in sonstiger elektronischer Form durch den Kunden gesondert innerhalb der SaaS-Lösung. Die Preise für die Nutzung von Zusatzmodulen des Anbieters richten sich nach der aktuellen Preisliste in Anlage 1. |
1.4. | Der Kunde hat die in der Produktbeschreibung angegebenen Anforderungen an die Nutzung der SaaS-Lösung zu beachten und vollumfänglich sicherzustellen, sowie insbesondere die entsprechenden technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen und Systemanforderungen eigenständig umzusetzen. |
1.5. | Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Lösung jederzeit zu aktualisieren sowie weiterzuentwickeln und auf Grund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten der SaaS-Lösung einhergehen sollte, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, einer solchen Änderung zu widersprechen, wodurch der Lizenzvertrag außerordentlich beendet wird. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. |
1.6. | Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen der SaaS-Lösung eingebundenen Funktionen von Drittanbietern zu nutzen. Für den Fall der Nutzung dieser Funktionen gelten vorrangig die Bedingungen der Drittanbieter. Im Falle gebührenpflichtiger Funktionen sind Entgelte direkt an den Drittanbieter zu entrichten. |
2. | Registrierung |
2.1. | Im Rahmen des Online-Buchungsprozesses wird der Kunde zur Registrierung und Eröffnung eines Kunden-Accounts aufgefordert. Der Kunden-Account wird nach Abschluss des Buchungsprozesses erstellt und der Kunde entsprechend per E-Mail hierüber informiert. |
2.2. | Der Zugriff auf die SaaS-Lösung wird dem Kunden nach technischer Vorbereitung und Einrichtung durch den Anbieter ermöglicht. Der Zugangslink wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und ist zusätzlich im Account des Kunden einsehbar. Für den ersten Log-In innerhalb der SaaS-Lösung erhält der Kunde vom Anbieter temporäre Zugangsdaten, die nach dem ersten Log-In durch den Kunden zu ändern sind. |
2.3. | Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich zu nennen ist. Der Anbieter darf Registrierungen ablehnen, soweit dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass den Zahlungspflichten nicht nachgekommen wird. |
3. | Einräumung von Nutzungsrechten |
3.1. | Der Anbieter räumt dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die SaaS-Lösung nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen zu nutzen. |
3.2. | Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur insoweit vervielfältigen, wie dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SaaS-Lösung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware. |
3.3. | Der Kunde wird die SaaS-Lösung nur für seine internen Unternehmenszwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die SaaS-Lösung selbst oder die Rechte daran zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, Dritten zur Nutzung zu überlassen, abzutreten oder zu übertragen, die SaaS-Lösung zu kopieren oder das Kopieren in Teilen oder als Ganzes zu genehmigen. |
3.4. | Dem Kunden werden keine Rechte am Quell- oder Objektcode der SaaS-Lösung eingeräumt. Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der SaaS-Lösung bleibt hiervon unberührt. |
3.5. | Jeder ergänzende Programmcode (z.B. Update, Upgrade), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung oder im Rahmen von Wartung/Support zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen SaaS-Lösung betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB, soweit nichts anderes vereinbart wurde. |
3.6. | Soweit dem Kunden für die Nutzung der SaaS-Lösung Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, für die der Anbieter nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (nachfolgend „Fremd-Software“), gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB die zwischen dem Anbieter und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Fremd-Software. Der Anbieter wird auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen überlassener Fremd-Software hinweisen und diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden ist neben dem Anbieter auch dessen Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte in eigenem Namen geltend zu machen. |
4. | Pflichten des Kunden |
4.1. | Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm gemachten Angaben und übermittelten Informationen vollständig, aktuell und korrekt sind. Der Kunde wird seine Angaben im Rahmen seines Accounts stets aktuell halten und ist zur unverzüglichen Aktualisierung bei Änderungen verpflichtet. |
4.2. | Zugangsdaten wird der Kunde vertraulich behandeln und nur an berechtigte Mitarbeiter weitergeben. Der Kunde wird durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die SaaS-Lösung zugreifen können. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, alle Passwörter zur Nutzung der SaaS-Lösung auf eigene Kosten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und seine Mitarbeiter hierzu entsprechend zu verpflichten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jeden unberechtigten Zugriff bzw. dessen Versuch unverzüglich mitzuteilen. |
4.3. | Im Rahmen der Nutzung der SaaS-Lösung ist es dem Kunden insbesondere untersagt, a) die SaaS-Lösung zu verwenden, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eigene Programme zu entwickeln (sog. „Reverse Engineering“), b) die SaaS-Lösung auf eine Art und Weise zu verwenden, die gegen behördliche Vorgaben oder gesetzliche Rahmenbedingungen verstößt, c) Programme, insbesondere schadhafte Programme, die den Betrieb der SaaS-Lösung schädigen, überlasten oder stören könnten, zu verwenden oder zu übermitteln. |
4.4. | Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für von ihm hochgeladene Inhalte und bereitgestellte Daten. Daneben sichert der Kunde zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. |
4.5. | Der Kunde wird den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen, die auf einer unzulässigen Verwendung der SaaS-Lösung beruhen. |
4.6. | Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht zur Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbedingungen ein. Der Kunde wird den Anbieter oder ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter bei der Überprüfung unterstützen, insbesondere Auskunft erteilen und Einsicht in für die Überprüfung relevante Unterlagen und Dokumente (wie etwa Reports) ermöglichen. Sofern sich bei der Überprüfung ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen ergeben sollte, so verpflichtet sich der Kunde sowohl zur Nachzahlung der jeweiligen Vergütung als auch zur Übernahme der für die Prüfung entstandenen Kosten. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten. |
4.7. | Der Kunde wird in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen in Bezug auf die mittels der SaaS-Lösung erstellten oder verarbeiteten Daten vornehmen. |
5. | Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln |
5.1. | Im Hinblick auf die Gewährung der Nutzung der SaaS-Lösung gelten die Vorschriften der §§ 535 ff. BGB. |
5.2. | Minderungen der Vergütung darf der Kunde nicht dadurch geltend machen, dass er den Minderungsbetrag von der zu zahlenden Vergütung eigenständig abzieht. Unberührt hiervon bleibt der Rückerstattungsanspruch des Kunden hinsichtlich der zu viel gezahlten Vergütung im Falle einer berechtigten Minderung. |
5.3. | Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der SaaS-Lösung wird ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ebenfalls ausgeschlossen. |
5.4. | Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdrücklich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die SaaS-Lösung so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der SaaS-Lösung zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen. |
5.5 | Im Falle der Mangelhaftigkeit von verwendeter Fremd-Software, die der Anbieter zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren Mängel der Anbieter nicht selbst beheben darf, besteht die Pflicht des Anbieters zur Mängelbeseitigung in der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den jeweiligen Lizenzgebern. |
6. | Service Levels, Störungen |
6.1. | Der Anbieter stellt eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der SaaS-Lösung am Übergabepunkt von mindestens 95 % sicher. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server der SaaS-Lösung des Anbieters steht. |
6.2. | Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der SaaS-Lösung am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Wartungszeiten, Zeiten der Störung unter Einhaltung der vereinbarten Beseitigungszeit sowie nicht dem Anbieter zurechenbare Zeiten der Störung von erforderlicher technischer Infrastruktur beim Kunden gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der SaaS-Lösung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich. |
6.3. | Der Kunde hat jegliche Störungen unverzüglich an den Anbieter per E-Mail oder telefonisch zu melden, oder über einen speziellen Service innerhalb der SaaS-Lösung. |
6.4. | Der Anbieter nimmt in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden eine Einordnung der auftretenden Störung in entsprechende Kategorien nach Maßgabe der folgenden Regelungen vor. |
6.5. | Auf sämtliche vom Kunden mitgeteilten Störungen wird der Anbieter binnen achtundvierzig (48) Stunden ab Eingang der Meldung der Störung reagieren, sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt. Der Anbieter teilt dem Kunden jeweils mit, bis wann die Behebung der Störung voraussichtlich erfolgen wird. Sofern absehbar ist, dass dies nicht innerhalb der vom Anbieter mitgeteilten Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. |
6.6. | Störungsbehebungen erfolgen innerhalb folgender Servicezeiten: Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters). Für die Servicezeiten gilt die Zeitzone am Sitz des Anbieters. |
6.7. | Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters und kann durch Updates oder neue Programmversionen, die daneben auch neue Funktionen enthalten können (Upgrades), erfolgen. |
7. | Wartung und Support |
7.1. | Der Anbieter ist berechtigt, regelmäßige Wartungen vorzunehmen. Diese finden in der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr und damit grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt, es sei denn, die Wartung muss aus dringenden betrieblichen oder anderen zwingenden Gründen zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. |
7.2. | Sofern erforderlich, werden darüber hinaus gehende Wartungen grundsätzlich achtundvierzig (48) Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt. |
7.3. | Wenn und soweit der Kunde in angekündigten Zeiten der Nichtverfügbarkeit die SaaS-Lösung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. |
7.4. | Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der SaaS-Lösung einen Support ein. Anfragen können an die auf der Website des Anbieters angegebene E-Mail-Adresse oder an die zur Verfügung gestellte Telefonnummer gerichtet werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. |
7.5. | Supportleistungen erbringt der Anbieter zu folgenden Supportzeiten: Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters). Für die Supportzeiten gilt die Zeitzone am Sitz des Anbieters. |
8. | Laufzeit und Kündigung |
8.1. | Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweils im Rahmen des Buchungsprozesses ausgewählten Leistungspaket. |
8.2. | Sofern für das vereinbarte Leistungspaket eine monatliche Laufzeit vorgesehen ist, wird es zunächst für die Dauer von einem (1) Monat geschlossen und verlängert sich anschließend fortlaufend jeweils um einen (1) weiteren Monat, sofern es nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der jeweiligen Monatsperiode gekündigt wird. |
8.3. | Sieht das vereinbarte Leistungspaket eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten vor, wird es zunächst für diese feste Laufzeit geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit für das vereinbarte Leistungspaket jeweils um weitere zwölf (12) Monate und kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der jeweiligen Zwölfmonatsperiode gekündigt werden. |
8.4. | Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt unter anderem dann vor, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als sechzig (60) Tage im Verzug befindet oder gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Bestimmungen zu Nutzungsrechten, verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch den Anbieter beseitigt. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen. |
8.5. | Reicht der Regelungsgehalt einzelner Vorschriften dieser Lizenzbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Vorschriften insoweit auch nach Vertragsbeendigung wirksam. |
8.6. | Kündigungserklärungen müssen in Schrift- oder Textform erfolgen oder in elektronischer Form über eine entsprechend beschriftete Schaltfläche innerhalb des Accounts des Kunden. |
8.7. | Nach Vertragsbeendigung enden die Nutzungsrechte des Kunden automatisch, ohne dass es einer Erklärung des Anbieters bedarf. |
8.8. | Nach Vertragsbeendigung wird der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Verlangen binnen einem (1) Monat in einem gängigen Datenformat zur Verfügung stellen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen zur Beendigung des Vertrages und den rechtlichen Folgen richten sich im Falle eines Wechsel- oder Datenlöschungsverlangens nach Art. 25 Data Act die Beendigung des Vertrages und die rechtlichen Folgen nach Anlage 3 (Cloud-Switching). Darin werden auch die zum Cloud-Switching erforderlichen Informationen als Anhang bereitgestellt. |
C. | Besondere Bedingungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen |
1. | Leistungsumfang |
1.1. | Die Leistungen des Anbieters umfassen, soweit dies im jeweils zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspaket enthalten ist, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere unterstützt der Anbieter beim Onboarding und stellt dem Kunden eine sog. Expertenbegleitung zur Verfügung, entsprechend der zum Zeitpunkt deren Buchung geltenden anerkannten Regeln der Technik. Der Anbieter führt zudem im Rahmen des Onboardings auf Anfrage des Kunden eine Kick-off-Besprechung in Bezug auf die Nutzung der SaaS-Lösung, insbesondere im Hinblick auf deren Einführung, per Videokonferenz durch und übernimmt Beratungen im Hinblick auf die Online-Auftritte des Kunden. Die Leistungen umfassen auch die Generierung von durch den Kunden kontaktierbaren, potentiellen Geschäftskontakten („Leads“), sofern die Parteien über dieses Zusatzmodul eine gesonderte Vereinbarung schließen. Auf diese Leistungen des Anbieters finden die §§ 611 ff. BGB Anwendung. |
1.2. | Der Anbieter handelt hierbei in beratender, begleitender und tätigkeitsorientierter Weise, wobei sich seine Tätigkeit auf ein entsprechendes Bemühen beschränkt und weder die Übernahme einer Verantwortung für einen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Umsätze, Buchungen, Vertragsabschlüsse, Abschlussquoten, sogenannte „Conversion-Raten“, also eine konkrete Anzahl an etwaigen Buchungsabschlüssen oder ein bestimmter wirtschaftlicher oder geschäftlicher Erfolg des Kunden, noch eine tatsächliche Fehler- oder Störungsbeseitigung, zugesagt oder geschuldet ist. |
1.3. | Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde für die Datenmigration und Implementierung der SaaS-Lösung im Unternehmen selbst verantwortlich, z.B. durch Vornahme von Konfigurationen in den Einstellungen der SaaS-Lösung. Der Anbieter unterstützt und berät den Kunden in diesem Fall, ist aber nicht für eine etwaige Steuerung des Projekts oder einen Erfolg verantwortlich. |
2. | Durchführung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen |
2.1. | Der Anbieter ist berechtigt, die Art und Weise der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, soweit dies zur sachgerechten, angemessenen Durchführung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich ist und der vertraglich vereinbarte Leistungsinhalt hierdurch nicht wesentlich verändert wird. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, organisatorische, technische oder methodische Anpassungen bei der Leistungserbringung vorzunehmen, etwa hinsichtlich eingesetzter Arbeitsmittel, technischer Systeme, Abläufe, Zeitfenster oder interner Zuständigkeiten, sofern diese Anpassungen für den Kunden zumutbar sind und dessen berechtigte Interessen angemessen berücksichtigt sind. |
2.2. | Der Anbieter ist grundsätzlich in der Wahl des Leistungsorts frei. Nur soweit im Einzelfall erforderlich und mit dem Kunden im Vorfeld vereinbart, wird der Anbieter die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbringen. |
2.3. | Der Anbieter entscheidet nach eigener Wahl anhand der jeweiligen Qualifikationen, welche Personen er zur Leistungserbringung einsetzt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen. |
2.4. | Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich den Weisungen des Anbieters. Dies gilt insbesondere auch dann, soweit im Einzelfall die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden erforderlich sein sollte. |
2.5. | Für den Fall der Durchführung von Schulungen beim Kunden vor Ort wird der Kunde in seinen Räumlichkeiten einen geeigneten Schulungs-/ Besprechungsraum sowie die erforderlichen technischen Mittel nach Abstimmung mit dem Anbieter zur Verfügung stellen. |
2.6. | Die Verantwortung dafür, dass die geschuldeten Beratungs- und Unterstützungsleistungen den individuellen Anforderungen und Zwecksetzungen des Kunden genügen, liegt ausschließlich beim Kunden. Sofern Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung oder Angemessenheit der Leistungen bestehen, obliegt es dem Kunden, hierzu frühzeitig Beratung durch den Anbieter oder durch sonstige qualifizierte Dritte in Anspruch zu nehmen. |
3. | Optionales Zusatzmodul: „Lead-Paket“ |
3.1. | Der Anbieter bietet dem Kunden innerhalb der SaaS-Lösung eine Leistung zur Generierung von Leads (nachfolgend „Lead-Paket“) als Zusatzmodul an. |
3.2. | Der Leistungszeitraum für ein Lead-Paket beträgt längstens vier (4) Wochen und beginnt spätestens vier (4) Wochen nach Erfüllung der für die Leistung erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden (vgl. u.a. Teil A., Ziff. 5 und Teil C., Ziff. 4.). |
3.3. | Die Vergütung für ein (1) generiertes Lead sowie der jeweilige Gesamtpreis des Lead-Pakets ergeben sich aus Anlage 1. |
3.4. | Bei Vertragsschluss über ein Lead-Paket ist eine Anzahlung gemäß Anlage 1 fällig. Nach Ablauf des Leistungszeitraums übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Abrechnung auf Grundlage der im Leistungszeitraum tatsächlich generierten Leads und der in Anlage 1 angegebenen Preise. |
3.5. | Übersteigt der Abrechnungsbetrag die geleistete Anzahlung, ist der Differenzbetrag vom Kunden zu zahlen. Unterschreitet der Abrechnungsbetrag die Anzahlung, wird der Anbieter dem Kunden den Differenzbetrag erstatten. |
3.6. | Soweit zur Durchführung des Lead-Pakets ein Werbebudget auf den zur Leistungserbringung durch den Anbieter genutzten Drittplattformen (z. B. Social-Media- oder Werbeplattformen) erforderlich ist, trägt der Anbieter die entsprechenden Kosten selbst. |
3.7. | Der Anbieter ist im Rahmen des Lead-Pakets berechtigt, dessen konkrete Ausgestaltung, insbesondere das Verfahren zur Bearbeitung von Leads, die konkrete Interaktion mit Leads und dessen organisatorische Konzeption nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, soweit dies zur sachgerechten, angemessenen Durchführung des Lead-Pakets erforderlich ist und der vertraglich vereinbarte Leistungsinhalt hierdurch nicht wesentlich verändert wird. |
3.8. | Im Rahmen des Lead-Pakets ist der Anbieter berechtigt, verbindliche Bedingungen für die Durchführung des Lead-Pakets festzulegen, einschließlich des Angebotsformats, des Verfahrens zur Bearbeitung der Anfragen, der Interaktion mit Endkunden sowie weiterer organisatorischer Anforderungen. |
3.9. | Die Lead-Generierung erfolgt innerhalb thematischer Kategorien, die vom Anbieter nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB festgelegt werden und sich insbesondere an der unternehmerischen Ausrichtung des Kunden orientieren (in etwa Familien-, Kinder-, Paar-, Tier- oder Babybauch-Fotoshootings). |
3.10. | Pro Leistungszeitraum kann je Kategorie jeweils nur ein Lead-Paket gebucht werden. Eine gleichzeitige Mehrfachbuchung derselben Kategorie ist somit ausgeschlossen. Nach Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums kann der Kunde erneut ein Lead-Paket für eine bereits gebuchte Kategorie buchen. |
3.11. | Die Lead-Generierung erfolgt über digitale, standortbezogene Werbeschaltungen. Dem Kunden ist bekannt, dass aus technischen Gründen Kontakte außerhalb des unmittelbaren geografischen Tätigkeitsbereichs des Kunden entstehen können. Hierauf hat der Anbieter keine Einflussmöglichkeit. |
4. | Mitwirkungspflicht des Kunden |
4.1. | Der Kunde räumt dem Anbieter ein zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Online-Accounts auf den zur Leistungserbringung verwendeten Online-Plattformen des Kunden ein, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Online-Auftritte des Kunden erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Unterlizenzierung durch den Anbieter ist ausgeschlossen. |
4.2. | Der Kunde ist verpflichtet, während einer laufenden Expertenbegleitung oder während einer laufenden Beratung zu dessen Online-Auftritten die vom Anbieter bereitgestellten Anweisungen und Empfehlungen einzuhalten und keine eigenständigen Änderungen in seinen Online-Auftritten, insbesondere bei Social-Media-Profilen des Kunden vorzunehmen, soweit und solange hierdurch die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter beeinträchtigt oder gefährdet werden kann. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, Änderungen vorzunehmen, die mit dem Anbieter abgestimmt sind oder die die Leistungserbringung nicht beeinträchtigen. |
4.3. | Im Falle des Vertragsschlusses über ein Lead-Paket gemäß Teil C., Ziffer 3 dieser AGB verpflichtet sich der Kunde, allen Personen, die aufgrund des Lead-Pakets einen Termin zur Durchführung eines Fotoshootings bei dem Kunden buchen wollen, diesen ein kostenloses Fotoshooting mit einer Dauer von mindestens zwanzig (20) und höchstens sechzig (60) Minuten zur Verfügung zu stellen. |
5. | Kündigung |
5.1. | Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. |
5.2. | Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter und entgegen dessen fachlicher Empfehlung eigenständig Änderungen an Einstellungen der zur Beratung oder Leistungserbringung eingesetzten Online-Plattformen vornimmt und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen des Anbieters erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird. Hiervon ausgenommen sind Einstellungen, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung des Anbieters nicht beeinträchtigen. |
5.3. | Kündigungserklärungen müssen in Schrift- oder Textform erfolgen oder in elektronischer Form über eine entsprechend beschriftete Schaltfläche innerhalb des Accounts des Kunden. |
D. | Besondere Bedingungen für werkvertragliche Leistungen |
1. | Leistungsumfang |
1.1. | Werkvertragliche Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere die individuelle Erstellung von Inhalten wie etwa Foto- und Videocontent sowie Inhalte z.B. für Websites für den Kunden, die Entwicklung von digitalen Online-Marketing-Kampagnen auf Social-Media-Plattformen wie „Instagram“ oder „Facebook“ sowie weitere individuelle Leistungen für den Kunden, bei denen ein Erfolg geschuldet ist. |
1.2. | Auf diese Leistungen des Anbieters finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. |
1.3. | Nicht Gegenstand der Leistung ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg beim Kunden. Insbesondere sind bestimmte Umsätze, Buchungen, Vertragsabschlüsse, Abschlussquoten, sogenannte „Conversion-Raten“, also eine konkrete Anzahl an etwaigen Buchungsabschlüssen oder sonstige geschäftliche Ergebnisse nicht geschuldet und nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. |
2. | Durchführung und Leistungserbringung |
2.1. | Der Kunde wird die seinerseits gestellten Anforderungen an die werkvertraglichen Leistungen dem Anbieter unverzüglich zur Verfügung stellen. Für die Durchführung dieser Leistungen wird unter Mitwirkung des Kunden ein Konzept seitens des Anbieters erstellt, das die Anforderungen an die werkvertraglichen Leistungen festlegt. Das Konzept wird dem Kunden vorgelegt und von diesem unverzüglich, spätestens sieben (7) Tage vor Ausführung der Leistungen abgenommen. |
2.2. | Im Falle von Änderungsverlangen des Kunden wird der Anbieter diese prüfen und dem Kunden die Auswirkungen auf die werkvertraglichen Leistungen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht sowie mit Blick auf die zusätzlich erforderlichen Kosten mitteilen. Die Durchführung der Änderungen hängt von der Freigabe des Kunden ab; sollte diese nicht binnen einer Frist von fünf (5) Tagen nach Mitteilung des Anbieters erfolgen, so wird die werkvertragliche Leistung nach den zuvor getroffenen Festlegungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche fortgeführt. |
3. | Abnahme der Leistungen |
3.1. | Nach Fertigstellungsmitteilung und Aufforderung des Anbieters wird der Kunde die werkvertraglichen Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen, prüfen und in Textform oder in elektronischer Form die Abnahme erklären. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden protokolliert und dem Anbieter eine angemessene Frist für deren Beseitigung gewährt. |
3.2. | Die Abnahme gilt ferner als erteilt, wenn der Kunde die Inhalte produktiv auf seinen Social-Media-Kanälen, auf anderen von ihm kontrollierten Online-Auftritten oder sonstigen Nutzungskontexten nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Prüfung der Abnahmefähigkeit der Leistung. |
3.3. | Die Abnahme gilt ebenso als erteilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Bereitstellung der jeweiligen werkvertraglichen Leistung zur Abnahmeprüfung schriftlich oder in Textform wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigert oder keine begründeten Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit erhebt. |
4. | Einräumung von Nutzungsrechten |
4.1. | Mit Abnahme der nach Maßgabe des Teil D. dieser AGB erstellten werkvertraglichen Leistung und vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde das für die Erfüllung und den Zweck des Vertrags über die werkvertraglichen Leistungen erforderliche räumlich unbeschränkte und zeitlich beschränkte Recht, die werkvertraglichen Leistungen zu verwenden. |
4.2. | Das hierbei eingeräumte Nutzungsrecht ist in zeitlicher Hinsicht auf die Laufzeit des jeweils vom Kunden im Online-Buchungsprozess akzeptierten Vertragsangebots des Anbieters mitsamt der darin aufgeführten von ihm angebotenen Leistungen beschränkt. |
4.3. | Der Kunde ist nach Maßgabe der Ziffn. 4.1. und 4.2. dieses Teil D. berechtigt, die werkvertraglichen Leistungen zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben und zu verbreiten, insbesondere durch deren digitale Einbindung und Nutzung auf eigenen Websites sowie auf Social-Media-Plattformen einschließlich des dort üblichen Teilens, Postens, Einbindens und Bereithaltens. |
4.4. | Der Kunde ist nach Maßgabe der Ziffn. 4.1. und 4.2. dieses Teil D. berechtigt, die erstellten Inhalte öffentlich zu kommerziellen Zwecken unter Verwendung aller bekannten analogen und digitalen Nutzungsarten, Formate und Datenträger wiederzugeben, soweit dies der Darstellung, Präsentation oder Bewerbung des eigenen Unternehmens, seiner Leistungen oder Produkte dient. |
4.5. | Der Kunde ist nach Maßgabe der Ziffn. 4.1. und 4.2. dieses Teil D. berechtigt, die Inhalte zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, insbesondere zur Bewerbung des eigenen Unternehmens, seiner Angebote oder seiner Internetauftritte, auch medienübergreifend (einschließlich Online-, Social-Media- und Printmedien). |
4.6. | Die Nutzung von Teilen, Ausschnitten, Standbildern, Sequenzen oder sonstigen teilweisen Auszügen der werkvertraglichen Leistungen sowie deren Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige inhaltliche oder technische Veränderung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters, soweit sie nicht gesetzlich zwingend gestattet oder zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks der werkvertraglichen Leistungen erforderlich ist. |
4.7. | Der Kunde ist zur Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte nicht berechtigt, es sei denn, es ist zur Zweckerreichung des Vertrags über die werkvertraglichen Leistungen erforderlich. |
4.8. | Mit Beendigung der jeweils gesonderten Vereinbarung über werkvertragliche Leistungen endet das hierbei eingeräumte Nutzungsrecht. Der Kunde ist im Rahmen der zeitlichen Beschränkung des Nutzungsrechts verpflichtet, nach Beendigung der jeweils gesonderten Vereinbarung über werkvertragliche Leistungen sämtliche vom Nutzungsrecht betroffene Inhalte zu löschen, soweit und sobald ihm dies tatsächlich und rechtlich möglich ist, außer es ist zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart. |
4.9. | Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzern seiner Website oder Social-Media-Plattform eine dauerhafte Speicherung der werkvertraglichen Leistungen (z.B. mittels Downloads) zu gestatten, soweit nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart. |
4.10. | Eine Nutzung der werkvertraglichen Leistungen zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter ist dem Kunden nicht gestattet. |
5. | Leistungsstörungen und Nacherfüllung |
5.1. | Der Anbieter stellt sicher, dass die werkvertraglichen Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Jede darüber hinaus gehende Beschaffenheit ist ausdrücklich zwischen den Parteien zu vereinbaren. |
5.2. | Der Anbieter wird Mängel an den werkvertraglichen Leistungen nach eigener Wahl und auf eigene Kosten beheben. Der Kunde wird dem Anbieter Mängel unverzüglich zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung des jeweiligen Mangels mitteilen. Die Mangelbeseitigung kann insbesondere durch Überarbeitung, Korrektur, Ergänzung, inhaltliche bzw. gestalterische Anpassungen oder erneute Bereitstellung der betroffenen Inhalte erfolgen. |
5.3. | Der Kunde wird dem Anbieter mindestens zweimalig eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen, bevor er weitere ihm aufgrund der Mängel zustehende Rechte und Ansprüche geltend macht. |
5.4. | Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde an den werkvertraglichen Leistungen Veränderungen vorgenommen hat, es sei denn, dass die Änderung ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels war. |
5.5. | Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Anbieter bei zur Leistungserbringung genutzten Drittplattformen (z. B. Social-Media- oder Werbeplattformen) aufgrund ihrer jeweiligen Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder internen Prüfmechanismen berechtigt sind, Werbemaßnahmen oder einzelne Werbeanzeigen ganz oder teilweise, auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen, zu unterbrechen, einzustellen oder zu pausieren. Ferner nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es aufgrund der technischen und systembedingten Funktionsweise der verwendeten Plattformen dazu kommen kann, dass Werbeanzeigen ganz oder teilweise außerhalb des vom Kunden beabsichtigten oder definierten geografischen oder inhaltlichen Ausspielungsrahmens ausgespielt werden. Hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss. |
5.6. | Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel eines Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn der Anbieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sofern der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung des Anbieters bezieht und die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden unabhängig erbracht werden kann, zurücktritt, werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst. |
5.7. | Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme, es sei denn, der Anbieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. |
6. | Rechte Dritter |
6.1. | Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm an den Anbieter für die Erbringung der vertraglichen Leistungen überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Videos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder die für die vertraglich vorgesehenen Zwecke erforderlichen Genehmigungen der Rechteinhaber vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall, dass Rechte Dritter dennoch verletzt werden, von Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei, soweit diese auf der Nutzung dieser bereitgestellten Materialien im Rahmen des Vertrages über die werkvertraglichen Leistungen beruhen. |
6.2. | Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten in Bezug auf die Leistungen gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdrücklich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten, soweit sich die Rechtsverletzung auf Leistungen des Anbieters bezieht. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die entsprechenden Leistungen so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen. |
E. | Schlussbestimmungen |
1. | Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. |
2. | Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. |
3. | Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des im jeweils vom Kunden im Online-Buchungsprozess akzeptierten Vertragsangebots des Anbieters mitsamt der darin aufgeführten von ihm angebotenen Leistungen, des vereinbarten Leistungspakets oder eines Zusatzmoduls bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine Individualvereinbarung getroffen wurde. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. |
4. | Für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen Bedingungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart, soweit die Parteien Kaufleute sind. |
5. | Auf diese Bedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. |
6. | Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen sowie der verbleibenden Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt gleichermaßen im Falle einer Regelungslücke. |
Schlussbestimmungen | |
Anlage 1. Preisliste Anlage 2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Anlage 3. Cloud-Switching | |
Kontakte | |
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