A. | Allgemeine Regelungen für alle Leistungen |
1. | Geltung und Anwendungsbereich |
1.1. | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich Anwendung auf die Leistungen von ADON Solutions Viktor Obholz, geschäftsansässig Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt an der Aisch (nachfolgend „Anbieter“) für deren Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. |
1.2. | Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter Leistungen vorbehaltlos ausführt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. |
1.3. | Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen durch Mitteilung der neuen AGB per E-Mail oder im Rahmen seines Accounts informiert. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, werden die geänderten AGB nach Ablauf der Frist Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. |
1.4. | Die AGB werden vom Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden nebst den jeweiligen Vertragsbestimmungen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat Zugang zur jeweils aktuellen Fassung der AGB im Rahmen seines Accounts. |
1.5. | Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB. |
2. | Vertragsschluss |
2.1. | Die Leistungserbringung setzt den Abschluss eines Vertrags zwischen Kunde und Anbieter voraus. Der Vertragsschluss kann durch die Bestellung von Dienstleistungen oder Zusatzmodulen über das Kundenkonto des Kunden erfolgen, ohne dass ein gesonderter schriftlicher Vertrag unterzeichnet werden muss. |
2.2. | Der Vertrag kommt zu Stande, indem der Kunde das im Online-Buchungsprozess des Anbieters dargestellte Vertragsangebot unter Verweis auf diese AGB annimmt. Die Annahme erfolgt durch Abschluss des Buchungsvorgangs über die hierfür vorgesehene Schaltfläche oder in sonstiger elektronischer Form. Der Anbieter dokumentiert den Abschluss des Vertrags sowie die Zustimmung des Kunden zur jeweils gültigen Fassung der AGB in seinem Informations- und Abrechnungssystem. Dabei werden Datum und Uhrzeit der Zustimmung, die Identifizierung des Kunden oder seines Accounts, die AGB-Version sowie technische Bestätigungsdaten gespeichert. Die Aufzeichnungen können unter Einsatz kryptografischer Methoden zur Sicherstellung der Unveränderlichkeit der Daten (einschließlich Hash-Methoden) gespeichert werden und können als Nachweis für den Vertragsschluss und die Annahme der Bedingungen verwendet werden. |
2.3. | Die im Vertragsangebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen konkretisieren den Vertragsgegenstand. |
2.4. | Die im Vertragsangebot und in den darin zur Bestimmung der angebotenen Leistungen enthaltenen Informationen und Dokumente sind vom Kunden hinsichtlich ihrer Eignung sowohl für die vom ihm geplante als auch für die gewöhnliche Verwendung hin zu überprüfen. |
2.5. | Die in diesen AGB referenzierten Anlagen kommen grds. nachrangig zur Anwendung. |
3. | Preise und Zahlungsbedingungen |
3.1. | Die Preise für Leistungen des Anbieters richten sich nach der aktuellen Preisliste in Anlage 1. Es handelt sich dabei um Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
3.2. | Für die Bereitstellung der Software-Lösung als „Software as a Service“ (nachfolgend „SaaS-Lösung“) und die Einräumung der Nutzungsrechte (Teil B. dieser AGB) hat der Kunde ein entsprechendes Entgelt an den Anbieter zu entrichten. Das jeweils zu entrichtende Entgelt ergibt sich nach Wahl des Kunden in Bezug auf das ausgewählte Leistungspaket und wird nach erfolgreicher Durchführung des Buchungsprozesses durch Annahme des Kunden zwischen den Parteien vereinbart. |
3.3. | Für Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Teil C. dieser AGB) sowie für individuelle, kundenspezifische, werkvertragliche Leistungen (Teil D. dieser AGB) erhält der Anbieter eine Vergütung, die sich nach der aktuellen Preisliste in Anlage 1 bemisst. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung der für die Leistungserbringung erforderlichen Auslagen. |
3.4. | Die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung erfolgt in Form von Euro. |
3.5. | Der Anbieter stellt dem Kunden als Zahlungsmöglichkeiten die Zahlung über den externen Zahlungsdienstleister „Stripe“ sowie die Zahlung per SEPA-Lastschrift zur Verfügung. |
3.6. | Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht. |
3.7. | Der Anbieter ist berechtigt, die jeweils verfügbaren Zahlungsarten festzulegen, dem Kunden anzubieten und aus sachlichen Gründen auszuschließen oder zu ändern, insbesondere bei technischen Störungen, bei Änderungen der Zahlungsmodalitäten oder Bankverbindungen, bei Nutzung externer Zahlungsdienstleister, bei ungewöhnlich hohem Vertragsvolumen oder bei objektiven Anhaltspunkten für ein erhöhtes Ausfall- oder Missbrauchsrisiko. |
3.8. | Im Falle der Nutzung der SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter mit dem SEPA-Basis-Mandat die Genehmigung, fällige Rechnungsbeträge von dessen Bankkonto einzuziehen. Diese Genehmigung gilt auch für zukünftige Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, ist aber jederzeit durch den Kunden widerrufbar. |
3.9. | Ist das vom Kunden angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs nicht ausreichend gedeckt oder wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die ihm hierdurch entstehenden Rücklastschrift- und Bankgebühren in tatsächlicher Höhe zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Verzugsschaden, bleiben unberührt, ebenso bleiben die Zahlungsansprüche bestehen. |
3.10. | Im Falle werkvertraglicher Leistungen (Teil D. dieser AGB) ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für einzelne Leistungsabschnitte als Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Der Anbieter rechnet über die erbrachten Leistungen nach Gesamtabnahme vollständig ab. |
3.11. | Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist/en kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Anbieter bedarf. Der fällige Betrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt. |
3.12 | Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Das Recht zur Aussetzung besteht nur, soweit der Zahlungsanspruch des Anbieters fällig ist und in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu den jeweiligen Leistungen steht. Die Aussetzung der Leistungen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt ist. Der Anbieter wird die Aussetzung der Leistungen zuvor ankündigen, sofern nicht besondere Umstände eine sofortige Aussetzung rechtfertigen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt. |
4. | Termine und Höhere Gewalt |
4.1. | Termine zur Leistungserbringung sind in jedem Fall schriftlich festzulegen, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Bei der Bestellung von Dienstleistungen über das Kundenkonto werden die Leistungsfristen durch die Beschreibung des gewählten Leistungspakets oder Zusatzmoduls bestimmt, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung zur Verfügung steht. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Fristen. |
4.2. | Der Anbieter wird dem Kunden Verzögerungen in der Leistungserbringung anzeigen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen und sonstigen unvorhergesehenen Umständen hat der Anbieter nicht zu vertreten und berechtigen den Anbieter, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verhinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus-zuschieben. |
5. | Mitwirkungspflicht des Kunden |
5.1. | Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter erfordert die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter geforderten Mitwirkungspflichten unverzüglich, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. |
5.2. | Der Kunde wird, soweit erforderlich, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen vorlegen und einen geeigneten Ansprechpartner benennen, der im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten dem Anbieter für Fragen zur Verfügung steht und berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen. |
5.3. | Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter die für die Vertragserfüllung erforderlichen Zugänge zu den IT-Systemen aufseiten des Kunden rechtzeitig und in vertraglich notwendiger Art und Weise eingeräumt werden. |
5.4. | Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Ferner ist der Anbieter zur Verschiebung vereinbarter Termine berechtigt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig, ordnungsgemäß oder rechtzeitig nachkommt. Den hierdurch verursachten Mehraufwand wird der Anbieter - unbeschadet weiterer Rechte - dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat der Kunde dem Anbieter etwaig entstandene Auslagen zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. |
6. | Einsatz von Subunternehmern |
6.1. | Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Hierüber wird er den Kunden im Vorfeld entsprechend informieren. |
6.2. | Der Anbieter stellt die ordnungsgemäße Auswahl der einzusetzenden Subunternehmer sicher und wird Vereinbarungen mit diesen so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser AGB stehen. |
7. | Haftung und Freistellung |
7.1. | Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden auf Grund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), der Übernahme einer Garantie oder im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels. |
7.2. | Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. |
7.3. | Die Haftung für einen möglichen Verlust oder eine Zerstörung von Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. |
7.4. | Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. |
7.5. | Im Falle, dass der Anbieter auf Grund eines Schadens in Anspruch genommen wird, der durch Informationen, insbesondere Daten des Kunden, sowie unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten SaaS-Lösung verursacht werden, wird der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, die auf Grund dessen gegen den Anbieter geltend gemacht werden, auf erste Anforderung freistellen und schadlos halten. 7.6. Zur Erbringung einzelner Leistungen können externe Plattformen und Dienste genutzt werden (z. B. Werbe- oder soziale Netzwerke wie Meta/Facebook/Instagram), deren Leistungen dem Kunden unmittelbar bereitgestellt werden. Die Kosten solcher Plattformleistungen sind nicht in den Leistungspaketen des Anbieters enthalten und werden vom Kunden selbständig direkt an die jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt. Der Anbieter ist nicht Anbieter der Leistungen dieser externen Plattformen und übernimmt keine Verantwortung für deren Betrieb, Verfügbarkeit, Nutzungsregeln oder die Kosten der Anzeigenplatzierung. |
8. | Vertraulichkeit und Geheimhaltung |
8.1. | Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln, solange und soweit diese Informationen geheim sind. |
8.2. | Als vertrauliche Informationen des Anbieters gelten insbesondere alle Produkte, Dienste, Techniken und Know-How des Anbieters sowie sämtliche dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. dessen Durchführung bekanntwerdenden Informationen, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form übermittelt wurden. Sofern eine vertrauliche Information nicht den Anforderungen an ein Geschäftsgeheimnis nach GeschGehG genügen sollte, unterfällt diese Information gleichwohl den Regelungen dieser Ziffer. |
8.3. | Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits vor Beginn der Zusammenarbeit allgemein bekannt waren, auf andere Weise allgemein bekannt werden, ohne dass es sich dabei um eine Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht handelt, oder auf deren vertrauliche Behandlung die jeweils andere Partei schriftlich verzichtet hat. |
8.4. | Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Laufzeit des Vertrags sowie nach Beendigung für die Dauer von weiteren 5 Jahren. |
8.5. | Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie sonstige eingesetzte Dritte ebenfalls zur Geheimhaltung nach diesen Regelungen verpflichtet werden. |
8.6. | Jeder schuldhafte Verstoß gegen die in dieser Ziff. 8. enthaltenen Geheimhaltungsverpflichtung durch den Kunden berechtigt den Anbieter, eine in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen der Höhe nach angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, die vom zuständigen Gericht im Streitfalle auf deren Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche aus derselben Pflichtverletzung angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt dabei die Mindesthöhe des Schadens dar. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu erbringen. |
9. | Datenschutz |
9.1. | Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung des Anbieters in Anlage 2. |
9.2. | Der Anbieter ist berechtigt, Daten in anonymisierter Form für Analysezwecke und zur Fehlerbehebung zu verwenden. Der Anbieter ist berechtigt, Daten über die Wirksamkeit der Werbedienstleistungen in anonymisierter Form zur Darstellung von Cases/Referenzfällen zum Zwecke der Kundengewinnung zu verwenden. |
10. | Referenzkunden |
Der Kunde gestattet dem Anbieter die Nennung als Referenzkunde auf seiner Website sowie in anderen Medien, z. B. in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram, auf LinkedIn und auf YouTube. Dazu räumt der Kunde dem Anbieter das jederzeit für die Zukunft widerrufliche, einfache, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Unternehmensnamens und des Logos des Kunden in Werbematerialien und auf der Website des Anbieters ein. |
C. | Besondere Bedingungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen |
1. | Leistungsumfang |
1.1. | Die Leistungen des Anbieters umfassenm in einigen Paketen Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere unterstützt der Anbieter beim Onboarding und stellt dem Kunden eine sog. Expertenbegleitung zur Verfügung, entsprechend des zum Zeitpunkt deren Buchung geltenden Stands der Technik. Der Anbieter führt zudem Schulungen Der Anbieter führt zudem auf Anfrage des Kunden eine Überblicksbesprechung durch in Bezug auf die Nutzung der SaaS-Lösung, insbesondere im Hinblick auf deren Einführung, per Videokonferenz durch und übernimmt Beratungen im Hinblick auf die Online-Auftritte des Kunden. Die Leistungen umfassen auch die Generierung von durch den Kunden kontaktierbaren, potentiellen Geschäftskontakten („Leads“), sofern die Parteien über dieses Zusatzmodul eine gesonderte Vereinbarung schließen. Auf diese Leistungen des Anbieters finden die §§ 611 ff. BGB Anwendung. |
1.2. | Der Anbieter handelt hierbei in beratender, begleitender und tätigkeitsorientierter Weise, wobei sich seine Tätigkeit auf ein entsprechendes Bemühen beschränkt und weder die Übernahme einer Verantwortung für einen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Umsätze, Buchungen, Vertragsabschlüsse, Abschlussquoten, sogenannte „Conversion-Raten“, also eine konkrete Anzahl an etwaigen Buchungsabschlüssen oder ein bestimmter wirtschaftlicher oder geschäftlicher Erfolg des Kunden, noch eine tatsächliche Fehler- oder Störungsbeseitigung, zugesagt oder geschuldet ist. |
1.3. | Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde für die Datenmigration und Implementierung der SaaS-Lösung im Unternehmen selbst verantwortlich, z.B. durch Vornahme von Konfigurationen in den Einstellungen der SaaS-Lösung. Der Anbieter unterstützt und berät den Kunden in diesem Fall, ist aber nicht für eine etwaige Steuerung des Projekts oder einen Erfolg verantwortlich. |
2. | Durchführung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen |
2.1. | Der Anbieter ist berechtigt, die Art und Weise der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, soweit dies zur sachgerechten, angemessenen Durchführung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich ist und der vertraglich vereinbarte Leistungsinhalt hierdurch nicht wesentlich verändert wird. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, organisatorische, technische oder methodische Anpassungen bei der Leistungserbringung vorzunehmen, etwa hinsichtlich eingesetzter Arbeitsmittel, technischer Systeme, Abläufe, Zeitfenster oder interner Zuständigkeiten, sofern diese Anpassungen für den Kunden zumutbar sind und dessen berechtigte Interessen angemessen berücksichtigt sind. |
2.2. | Der Anbieter ist grundsätzlich in der Wahl des Leistungsorts frei. Nur soweit im Einzelfall erforderlich und mit dem Kunden im Vorfeld vereinbart, wird der Anbieter die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbringen. |
2.3. | Der Anbieter entscheidet nach eigener Wahl anhand der jeweiligen Qualifikationen, welche Personen er zur Leistungserbringung einsetzt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen. |
2.4. | Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich den Weisungen des Anbieters. Dies gilt insbesondere auch dann, soweit im Einzelfall die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden erforderlich sein sollte. |
2.5. | Für den Fall der Durchführung von Schulungen beim Kunden vor Ort wird der Kunde in seinen Räumlichkeiten einen geeigneten Schulungs-/ Besprechungsraum sowie die erforderlichen technischen Mittel nach Abstimmung mit dem Anbieter zur Verfügung stellen. |
2.6. | Die Verantwortung dafür, dass die geschuldeten Beratungs- und Unterstützungsleistungen den individuellen Anforderungen und Zwecksetzungen des Kunden genügen, liegt ausschließlich beim Kunden. Sofern Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung oder Angemessenheit der Leistungen bestehen, obliegt es dem Kunden, hierzu frühzeitig Beratung durch den Anbieter oder durch sonstige qualifizierte Dritte in Anspruch zu nehmen. |
3. | Optionales Zusatzmodul: „Lead-Paket“ |
3.1. | Der Anbieter bietet dem Kunden innerhalb der SaaS-Lösung eine Leistung zur Generierung von Leads (nachfolgend „Lead-Paket“) als Zusatzmodul an. |
3.2. | Der Leistungszeitraum für ein Lead-Paket beträgt 4 Wochen oder endet nach Erreichen von 25 Lead‘s und beginnt spätestens vier (4) Wochen nach Erfüllung der für die Leistung des Lead-Pakets erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden. |
3.3. | Die Vergütung für ein (1) generiertes Lead sowie der jeweilige Gesamtpreis des Lead-Pakets ergeben sich aus Anlage 1. |
3.4. | Bei Vertragsschluss über ein Lead-Paket ist eine Anzahlung gemäß Anlage 1 fällig. Nach Ablauf des Leistungszeitraums übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Abrechnung auf Grundlage der im Leistungszeitraum tatsächlich generierten Leads und der in Anlage 1 angegebenen Preise. |
3.5. | Übersteigt der Abrechnungsbetrag die geleistete Anzahlung, ist der Differenzbetrag vom Kunden zu zahlen. Unterschreitet der Abrechnungsbetrag die Anzahlung, wird der Anbieter dem Kunden den Differenzbetrag erstatten. |
3.6. | Soweit zur Durchführung des Lead-Pakets ein Werbebudget auf den zur Leistungserbringung durch den Anbieter genutzten Drittplattformen (z. B. Social-Media- oder Werbeplattformen) erforderlich ist, trägt der Anbieter die entsprechenden Kosten selbst. |
3.7. | Im Rahmen der Aktion ist der Anbieter berechtigt, verbindliche Bedingungen für die Durchführung der Aktion festzulegen, einschließlich des Angebotsformats, des Verfahrens zur Bearbeitung der Anfragen, der Interaktion mit Endkunden sowie weiterer organisatorischer Anforderungen. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter bereitgestellten Anweisungen und Empfehlungen einzuhalten, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion erforderlich sind. Der Anbieter garantiert weder die endgültige Rentabilität der Kampagne noch ein bestimmtes Umsatzniveau. |
3.8. | Die Lead-Generierung erfolgt innerhalb thematischer Kategorien, die vom Anbieter nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB festgelegt werden und sich insbesondere an der unternehmerischen Ausrichtung des Kunden orientieren (in etwa Familien-, Kinder-, Paar-, Tier- oder Babybauch-Fotoshootings). |
3.9. | Pro Leistungszeitraum kann je Kategorie jeweils nur ein Lead-Paket gebucht werden. Eine gleichzeitige Mehrfachbuchung derselben Kategorie ist somit ausgeschlossen. Nach Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums kann der Kunde erneut ein Lead-Paket für eine bereits gebuchte Kategorie buchen. |
3.10 | Die Lead-Generierung erfolgt über digitale, standortbezogene Werbeschaltungen. Dem Kunden ist bekannt, dass aus technischen Gründen Kontakte außerhalb des unmittelbaren geografischen Tätigkeitsbereichs des Kunden entstehen können, worauf der Anbieter keinen Einfluss hat und wofür der Anbieter nicht haftet; solche Leads werden bei der Auswertung der Aktion nicht von den berücksichtigten Leads ausgeschlossen. |
4. | Mitwirkungspflicht des Kunden |
4.1. | Der Kunde räumt dem Anbieter ein zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Online-Accounts auf den zur Leistungserbringung verwendeten Online-Plattformen des Kunden ein, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Online-Auftritte des Kunden erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Unterlizenzierung durch den Anbieter ist ausgeschlossen. |
4.2. | Der Kunde ist verpflichtet, während einer laufenden Expertenbegleitung oder während einer laufenden Beratung zu dessen Online-Auftritten keine eigenständigen Änderungen in seinen Online-Auftritten, insbesondere bei Social-Media-Profilen des Kunden vorzunehmen, soweit und solange hierdurch die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter beeinträchtigt oder gefährdet werden kann. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, Änderungen vorzunehmen, die mit dem Anbieter abgestimmt sind oder die die Leistungserbringung nicht beeinträchtigen. |
4.3. | Im Falle des Vertragsschlusses über ein Lead-Paket gemäß Teil C., Ziffer 3 dieser AGB verpflichtet sich der Kunde, allen Personen, die aufgrund des Lead-Pakets einen Termin zur Durchführung eines Fotoshootings bei dem Kunden buchen wollen, diesen ein kostenloses Fotoshooting mit einer Dauer von mindestens 20 und höchstens 60 Minuten zur Verfügung zu stellen. |
5. | Kündigung |
5.1. | Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. |
5.2. | Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter und entgegen dessen fachlicher Empfehlung eigenständig Änderungen an Einstellungen der zur Beratung oder Leistungserbringung eingesetzten Online-Plattformen vornimmt und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen des Anbieters erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird. Hiervon ausgenommen sind Einstellungen, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung des Anbieters nicht beeinträchtigen. |
5.3. | Kündigungserklärungen bedürfen der Schrift- oder Textform oder über eine spezielle Funktion im Kundenportal des Kunden. |
D. | Besondere Bedingungen für werkvertragliche Leistungen |
1. | Leistungsumfang |
1.1. | Die Werkleistungen des Anbieters umfassen insbesondere die individuelle Erstellung von Inhalten für den Kunden, z. B. Foto- und Videomaterial, Inhalte für Websites, die Entwicklung digitaler Online-Marketingkampagnen auf Social-Media-Plattformen wie „Instagram“ oder „Facebook“, sowie weitere individuelle Leistungen für den Kunden, die auf die Erstellung der von den Parteien abgestimmten Arbeitsergebnisse gerichtet sind. |
1.2. | Auf diese Leistungen des Anbieters finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. |
1.3. | Nicht Gegenstand der Leistung ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere sind bestimmte Umsätze, Buchungen, Vertragsabschlüsse, Abschlussquoten, sogenannte „Conversion-Raten“, also eine konkrete Anzahl an etwaigen Buchungsabschlüssen oder sonstige geschäftliche Ergebnisse nicht geschuldet und nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. |
2. | Durchführung und Leistungserbringung |
2.1. | Der Kunde wird die seinerseits gestellten Anforderungen an die werkvertraglichen Leistungen dem Anbieter unverzüglich zur Verfügung stellen. Für die Durchführung dieser Leistungen wird unter Mitwirkung des Kunden ein Konzept seitens des Anbieters erstellt, das die Anforderungen an die werkvertraglichen Leistungen festlegt. Das Konzept wird dem Kunden vorgelegt und von diesem unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Ausführung der Leistungen abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich die erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge bereitzustellen, die für die Erbringung der Werkleistungen erforderlich sind. Auf Grundlage der erhaltenen Daten bestimmt der Anbieter selbstständig die Parameter und die Art der Umsetzung der Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Die vorbereiteten Materialien oder Arbeitsergebnisse werden dem Kunden vor ihrer Nutzung in elektronischer Form zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung gestellt. |
2.2. | Im Falle von Änderungsverlangen des Kunden wird der Anbieter diese prüfen und dem Kunde die Auswirkungen auf die werkvertraglichen Leistungen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht sowie mit Blick auf die zusätzlich erforderlichen Kosten mitteilen. Die Durchführung der Änderungen hängt von der Freigabe des Kunden ab; sollte diese nicht binnen einer Frist von fünf (5) Tagen nach Mitteilung des Anbie ters erfolgen, so wird die werkvertragliche Leistung nach den zuvor getroffenen Festlegungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche fortgeführt. 2.3. Die vom Anbieter vorbereiteten Materialien und Arbeitsergebnisse werden dem Kunden zur Prüfung und Freigabe in elektronischer Form über die vom Anbieter genutzten Online-Services zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, einmal begründete Korrekturen zu den bereitgestellten Materialien zu übermitteln. Nach Umsetzung dieser Korrekturen oder sofern seitens des Kunden keine Einwände erhoben werden, ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Materialien zur Durchführung der abgestimmten Marketingmaßnahmen zu verwenden. |
3. | Abnahme der Leistungen |
3.1. | Nach Fertigstellungsmitteilung und Aufforderung des Anbieters wird der Kunde die werkvertraglichen Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen, prüfen und schriftlich die Abnahme erklären. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden protokolliert und dem Anbieter eine angemessene Frist für deren Beseitigung gewährt. Die Abnahme der Ergebnisse der Werkleistungen gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die vorbereiteten Materialien in elektronischer Form freigegeben hat oder nachdem der Anbieter eine vereinbarte Korrektur vorgenommen hat und die Materialien vom Anbieter für den Start der abgestimmten Marketingkampagne oder einer sonstigen Maßnahme verwendet wurden. |
3.2. | Die Abnahme gilt ferner als erteilt, wenn der Kunde die Inhalte produktiv auf seinen Social-Media-Kanälen, auf anderen von ihm kontrollierten Online-Auftritten oder sonstigen Nutzungskontexten nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Prüfung der Abnahmefähigkeit der Leistung. Die Verwendung der vorbereiteten Materialien im Rahmen des Starts einer Werbe- oder Marketingkampagne gilt ebenfalls als Beginn der Nutzung. |
3.3. | Die Abnahme gilt ebenso als erteilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Bereitstellung der jeweiligen werkvertraglichen Leistung zur Abnahmeprüfung schriftlich oder in Textform wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigert oder keine begründeten Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit erhebt. Die gleiche Regel gilt, wenn der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung der Materialien keine Korrekturen oder keine Freigabe erteilt. |
4. | Einräumung von Nutzungsrechten |
4.1. | Mit Abnahme der nach Maßgabe des Teil D. dieser AGB erstellten werkvertraglichen Leistung und vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde das für die Erfüllung und den Zweck des Vertrags über die werkvertraglichen Leistungen erforderliche räumlich unbeschränkte und zeitlich beschränkte Recht, die werkvertraglichen Leistungen zu verwenden. |
4.2. | Der Kunde ist berechtigt, die werkvertraglichen Leistungen zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben und zu verbreiten, insbesondere durch deren digitale Einbindung und Nutzung auf eigenen Websites sowie auf Social-Media-Plattformen einschließlich des dort üblichen Teilens, Postens, Einbindens und Bereithaltens. |
4.3. | Der Kunde ist berechtigt, die erstellten Inhalte öffentlich zu kommerziellen Zwecken unter Verwendung aller bekannten analogen und digitalen Nutzungsarten, Formate und Datenträger zu verwenden, sofern dies der Darstellung bzw. Präsentation dient, jedoch nicht zur Werbung für das eigene Unternehmen, dessen Dienstleistungen oder Produkte. |
4.4. | Der Kunde ist nicht berechtigt, die Inhalte zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, insbesondere zur Bewerbung des eigenen Unternehmens, seiner Angebote oder seiner Internetauftritte, auch medienübergreifend (einschließlich Online-, Social-Media- und Printmedien). |
4.5. | Die Nutzung von Teilen, Ausschnitten, Standbildern, Sequenzen oder sonstigen Auszügen der werkvertraglichen Leistungen ist zulässig, soweit dies zur Bewerbung des eigenen Unternehmens des Kunden dient. |
4.6. | Der Kunde ist zur Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte nicht berechtigt, es sei denn, es ist zur Zweckerreichung des Vertrags über die werkvertraglichen Leistungen erforderlich. |
4.7. | Mit Beendigung der jeweils gesonderten Vereinbarung über werkvertragliche Leistungen endet das hierbei eingeräumte Nutzungsrecht. Der Kunde ist im Rahmen der zeitlichen Beschränkung des Nutzungsrechts verpflichtet, nach Beendigung der jeweils gesonderten Vereinbarung über werkvertragliche Leistungen sämtliche vom Nutzungsrecht betroffene Inhalte zu löschen, soweit und sobald ihm dies tatsächlich und rechtlich möglich ist, außer es ist zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart. |
4.8. | Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzern seiner Website oder Social-Media-Plattform eine dauerhafte Speicherung der werkvertraglichen Leistungen (z.B. mittels Downloads) zu gestatten, soweit nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart. |
4.9. | Eine Nutzung der werkvertraglichen Leistungen zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter ist dem Kunden nicht gestattet. |
5. | Leistungsstörungen und Nacherfüllung |
5.1. | Der Anbieter stellt sicher, dass die werkvertraglichen Leistungen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. Jede darüber hinaus gehende Beschaffenheit ist ausdrücklich zwischen den Parteien zu vereinbaren. |
5.2. | Der Anbieter wird Mängel an den werkvertraglichen Leistungen nach eigener Wahl und auf eigene Kosten beheben. Der Kunde wird dem Anbieter Mängel unverzüglich zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung des jeweiligen Mangels mitteilen. Die Mangelbeseitigung kann insbesondere durch Überarbeitung, Korrektur, Ergänzung, inhaltliche bzw. gestalterische Anpassungen oder erneute Bereitstellung der betroffenen Inhalte erfolgen. |
5.3. | Der Kunde wird dem Anbieter mindestens zweimalig eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen, bevor er weitere ihm aufgrund der Mängel zustehende Rechte und Ansprüche geltend macht. |
5.4. | Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde an den werkvertraglichen Leistungen Veränderungen vorgenommen hat, es sei denn, dass die Änderung ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels war. |
5.5. | Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Anbieter bei zur Leistungserbringung genutzten Drittplattformen (z. B. Social-Media- oder Werbeplattformen) aufgrund ihrer jeweiligen Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder internen Prüfmechanismen berechtigt sind, Werbemaßnahmen oder einzelne Werbeanzeigen ganz oder teilweise, auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen, zu unterbrechen, einzustellen oder zu pausieren. Ferner nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es aufgrund der technischen und systembedingten Funktionsweise der verwendeten Plattformen dazu kommen kann, dass Werbeanzeigen ganz oder teilweise außerhalb des vom Kunden beabsichtigten oder definierten geografischen oder inhaltlichen Ausspielungsrahmens ausgespielt werden. Hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss. |
5.6. | Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel eines Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn der Anbieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sofern der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung des Anbieters bezieht und die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden unabhängig erbracht werden kann, zurücktritt, werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst. |
5.7. | Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme, es sei denn, der Anbieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. |
6. | Rechte Dritter |
6.1. | Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm an den Anbieter für die Erbringung der vertraglichen Leistungen überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Videos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder die für die vertraglich vorgesehenen Zwecke erforderlichen Genehmigungen der Rechteinhaber vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall, dass Rechte Dritter dennoch verletzt werden, von Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei, soweit diese auf der Nutzung dieser bereitgestellten Materialien im Rahmen des Vertrages über die werkvertraglichen Leistungen beruhen. |
6.2. | Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten in Bezug auf die Leistungen gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdrücklich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten, soweit sich die Rechtsverletzung auf Leistungen des Anbieters bezieht. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die entsprechenden Leistungen so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen. |
D. | Besondere Bedingungen für werkvertragliche Leistungen |
1. | Leistungsumfang |
1.1. | Die Werkleistungen des Anbieters umfassen insbesondere die individuelle Erstellung von Inhalten für den Kunden, z. B. Foto- und Videomaterial, Inhalte für Websites, die Entwicklung digitaler Online-Marketingkampagnen auf Social-Media-Plattformen wie „Instagram“ oder „Facebook“, sowie weitere individuelle Leistungen für den Kunden, die auf die Erstellung der von den Parteien abgestimmten Arbeitsergebnisse gerichtet sind. |
1.2. | Auf diese Leistungen des Anbieters finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. |
1.3. | Nicht Gegenstand der Leistung ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere sind bestimmte Umsätze, Buchungen, Vertragsabschlüsse, Abschlussquoten, sogenannte „Conversion-Raten“, also eine konkrete Anzahl an etwaigen Buchungsabschlüssen oder sonstige geschäftliche Ergebnisse nicht geschuldet und nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. |
2. | Durchführung und Leistungserbringung |
2.1. | Der Kunde wird die seinerseits gestellten Anforderungen an die werkvertraglichen Leistungen dem Anbieter unverzüglich zur Verfügung stellen. Für die Durchführung dieser Leistungen wird unter Mitwirkung des Kunden ein Konzept seitens des Anbieters erstellt, das die Anforderungen an die werkvertraglichen Leistungen festlegt. Das Konzept wird dem Kunden vorgelegt und von diesem unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Ausführung der Leistungen abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich die erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge bereitzustellen, die für die Erbringung der Werkleistungen erforderlich sind. Auf Grundlage der erhaltenen Daten bestimmt der Anbieter selbstständig die Parameter und die Art der Umsetzung der Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Die vorbereiteten Materialien oder Arbeitsergebnisse werden dem Kunden vor ihrer Nutzung in elektronischer Form zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung gestellt. |
2.2. | Im Falle von Änderungsverlangen des Kunden wird der Anbieter diese prüfen und dem Kunde die Auswirkungen auf die werkvertraglichen Leistungen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht sowie mit Blick auf die zusätzlich erforderlichen Kosten mitteilen. Die Durchführung der Änderungen hängt von der Freigabe des Kunden ab; sollte diese nicht binnen einer Frist von fünf (5) Tagen nach Mitteilung des Anbie ters erfolgen, so wird die werkvertragliche Leistung nach den zuvor getroffenen Festlegungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche fortgeführt. 2.3. Die vom Anbieter vorbereiteten Materialien und Arbeitsergebnisse werden dem Kunden zur Prüfung und Freigabe in elektronischer Form über die vom Anbieter genutzten Online-Services zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, einmal begründete Korrekturen zu den bereitgestellten Materialien zu übermitteln. Nach Umsetzung dieser Korrekturen oder sofern seitens des Kunden keine Einwände erhoben werden, ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Materialien zur Durchführung der abgestimmten Marketingmaßnahmen zu verwenden. |
3. | Abnahme der Leistungen |
3.1. | Nach Fertigstellungsmitteilung und Aufforderung des Anbieters wird der Kunde die werkvertraglichen Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen, prüfen und schriftlich die Abnahme erklären. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden protokolliert und dem Anbieter eine angemessene Frist für deren Beseitigung gewährt. Die Abnahme der Ergebnisse der Werkleistungen gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die vorbereiteten Materialien in elektronischer Form freigegeben hat oder nachdem der Anbieter eine vereinbarte Korrektur vorgenommen hat und die Materialien vom Anbieter für den Start der abgestimmten Marketingkampagne oder einer sonstigen Maßnahme verwendet wurden. |
3.2. | Die Abnahme gilt ferner als erteilt, wenn der Kunde die Inhalte produktiv auf seinen Social-Media-Kanälen, auf anderen von ihm kontrollierten Online-Auftritten oder sonstigen Nutzungskontexten nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Prüfung der Abnahmefähigkeit der Leistung. Die Verwendung der vorbereiteten Materialien im Rahmen des Starts einer Werbe- oder Marketingkampagne gilt ebenfalls als Beginn der Nutzung. |
3.3. | Die Abnahme gilt ebenso als erteilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Bereitstellung der jeweiligen werkvertraglichen Leistung zur Abnahmeprüfung schriftlich oder in Textform wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigert oder keine begründeten Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit erhebt. Die gleiche Regel gilt, wenn der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung der Materialien keine Korrekturen oder keine Freigabe erteilt. |
4. | Einräumung von Nutzungsrechten |
4.1. | Mit Abnahme der nach Maßgabe des Teil D. dieser AGB erstellten werkvertraglichen Leistung und vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde das für die Erfüllung und den Zweck des Vertrags über die werkvertraglichen Leistungen erforderliche räumlich unbeschränkte und zeitlich beschränkte Recht, die werkvertraglichen Leistungen zu verwenden. |
4.2. | Der Kunde ist berechtigt, die werkvertraglichen Leistungen zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben und zu verbreiten, insbesondere durch deren digitale Einbindung und Nutzung auf eigenen Websites sowie auf Social-Media-Plattformen einschließlich des dort üblichen Teilens, Postens, Einbindens und Bereithaltens. |
4.3. | Der Kunde ist berechtigt, die erstellten Inhalte öffentlich zu kommerziellen Zwecken unter Verwendung aller bekannten analogen und digitalen Nutzungsarten, Formate und Datenträger zu verwenden, sofern dies der Darstellung bzw. Präsentation dient, jedoch nicht zur Werbung für das eigene Unternehmen, dessen Dienstleistungen oder Produkte. |
4.4. | Der Kunde ist nicht berechtigt, die Inhalte zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, insbesondere zur Bewerbung des eigenen Unternehmens, seiner Angebote oder seiner Internetauftritte, auch medienübergreifend (einschließlich Online-, Social-Media- und Printmedien). |
4.5. | Die Nutzung von Teilen, Ausschnitten, Standbildern, Sequenzen oder sonstigen Auszügen der werkvertraglichen Leistungen ist zulässig, soweit dies zur Bewerbung des eigenen Unternehmens des Kunden dient. |
4.6. | Der Kunde ist zur Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte nicht berechtigt, es sei denn, es ist zur Zweckerreichung des Vertrags über die werkvertraglichen Leistungen erforderlich. |
4.7. | Mit Beendigung der jeweils gesonderten Vereinbarung über werkvertragliche Leistungen endet das hierbei eingeräumte Nutzungsrecht. Der Kunde ist im Rahmen der zeitlichen Beschränkung des Nutzungsrechts verpflichtet, nach Beendigung der jeweils gesonderten Vereinbarung über werkvertragliche Leistungen sämtliche vom Nutzungsrecht betroffene Inhalte zu löschen, soweit und sobald ihm dies tatsächlich und rechtlich möglich ist, außer es ist zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart. |
4.8. | Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzern seiner Website oder Social-Media-Plattform eine dauerhafte Speicherung der werkvertraglichen Leistungen (z.B. mittels Downloads) zu gestatten, soweit nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart. |
4.9. | Eine Nutzung der werkvertraglichen Leistungen zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter ist dem Kunden nicht gestattet. |
5. | Leistungsstörungen und Nacherfüllung |
5.1. | Der Anbieter stellt sicher, dass die werkvertraglichen Leistungen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. Jede darüber hinaus gehende Beschaffenheit ist ausdrücklich zwischen den Parteien zu vereinbaren. |
5.2. | Der Anbieter wird Mängel an den werkvertraglichen Leistungen nach eigener Wahl und auf eigene Kosten beheben. Der Kunde wird dem Anbieter Mängel unverzüglich zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung des jeweiligen Mangels mitteilen. Die Mangelbeseitigung kann insbesondere durch Überarbeitung, Korrektur, Ergänzung, inhaltliche bzw. gestalterische Anpassungen oder erneute Bereitstellung der betroffenen Inhalte erfolgen. |
5.3. | Der Kunde wird dem Anbieter mindestens zweimalig eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen, bevor er weitere ihm aufgrund der Mängel zustehende Rechte und Ansprüche geltend macht. |
5.4. | Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde an den werkvertraglichen Leistungen Veränderungen vorgenommen hat, es sei denn, dass die Änderung ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels war. |
5.5. | Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Anbieter bei zur Leistungserbringung genutzten Drittplattformen (z. B. Social-Media- oder Werbeplattformen) aufgrund ihrer jeweiligen Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder internen Prüfmechanismen berechtigt sind, Werbemaßnahmen oder einzelne Werbeanzeigen ganz oder teilweise, auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen, zu unterbrechen, einzustellen oder zu pausieren. Ferner nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es aufgrund der technischen und systembedingten Funktionsweise der verwendeten Plattformen dazu kommen kann, dass Werbeanzeigen ganz oder teilweise außerhalb des vom Kunden beabsichtigten oder definierten geografischen oder inhaltlichen Ausspielungsrahmens ausgespielt werden. Hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss. |
5.6. | Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel eines Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn der Anbieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sofern der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung des Anbieters bezieht und die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden unabhängig erbracht werden kann, zurücktritt, werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst. |
5.7. | Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme, es sei denn, der Anbieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. |
6. | Rechte Dritter |
6.1. | Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm an den Anbieter für die Erbringung der vertraglichen Leistungen überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Videos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder die für die vertraglich vorgesehenen Zwecke erforderlichen Genehmigungen der Rechteinhaber vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall, dass Rechte Dritter dennoch verletzt werden, von Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei, soweit diese auf der Nutzung dieser bereitgestellten Materialien im Rahmen des Vertrages über die werkvertraglichen Leistungen beruhen. |
6.2. | Sofern Dritte wegen der Verletzung von Rechten in Bezug auf die Leistungen gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten abzugeben, und er wird dem Anbieter ausdrücklich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten, soweit sich die Rechtsverletzung auf Leistungen des Anbieters bezieht. Der Anbieter ist nach eigener Wahl berechtigt entweder die entsprechenden Leistungen so zu verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen zu verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ist ausgeschlossen. |
E. | Schlussbestimmungen |
1. | Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. |
2. | Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. |
3. | Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des im Buchungsprozess vereinbarten Leistungspakets oder eines Zusatzmoduls bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine Individualvereinbarung getroffen wurde. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. |
4. | Für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen Bedingungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart, soweit die Parteien Kaufleute sind. |
5. | Auf diese Bedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. |
6. | Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen sowie der verbleibenden Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt gleichermaßen im Falle einer Regelungslücke. |