Allgemeine Geschäftsbedingungen
ADON SOLUTIONS
für ADON FotoBusiness, Marketing-, Website- und Branding-Leistungen
Version 5.2 | Stand: 25. Juli 2026
Viktor Obholz, handelnd unter ADON Solutions
Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt an der Aisch, Deutschland
info@adonsolutions.de | www.adonsolutions.de | www.adon-crm.de
Ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
Inhaltsübersicht
A. Allgemeine Regelungen für alle Leistungen
B. Besondere Regelungen für ADON FotoBusiness (Software as a Service)
C. Besondere Regelungen für Marketing-, Kampagnen- und Branding-Leistungen
D. Besondere Regelungen für Website-Erstellung und sonstige werkvertragliche Leistungen
E. Besondere Regelungen für Hosting, Domain, E-Mail und laufende Website-Betreuung
F. Schlussbestimmungen
Modularer Anwendungsgrundsatz: Für jeden Vertrag gelten Teil A und Teil F sowie nur die besonderen Teile, die dem konkret gebuchten Leistungsbestandteil zugeordnet sind.
A. Allgemeine Regelungen für alle Leistungen
1. Geltung, Unternehmerbezug und modularer Aufbau
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Verträge zwischen Viktor Obholz, handelnd unter ADON Solutions, Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt an der Aisch, Deutschland (nachfolgend "Anbieter"), und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde") über die in diesen AGB beschriebenen Leistungen.
1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Zwingende Rechte, die einem Kunden entgegen dieser Zweckbestimmung aufgrund seiner tatsächlichen Verbrauchereigenschaft zustehen, bleiben unberührt.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.
1.4. Diese AGB sind modular aufgebaut. Neben Teil A und Teil F gelten nur diejenigen besonderen Teile, die dem gebuchten Vertragsgegenstand entsprechen:
Gebuchter Vertragsgegenstand Anwendbare besondere Teile
ADON FotoBusiness als eigenständiges Abonnement Teil B
Starter, Focus, Business Pro oder sonstiges Marketingpaket einschließlich ADON FotoBusiness
Teile B und C; bei beauftragter Website zusätzlich Teile D und E
Gesonderte Website-Erstellung Teil D; bei Hosting, Domain-, E-Mail- oder Betreuungsleistungen zusätzlich Teil E
Meta-Branding oder sonstige Kampagnen-/Beratungsleistung
Teil C; für gesondert abnahmefähige Arbeitsergebnisse ergänzend Teil D
Kombination mehrerer Leistungen Sämtliche den gebuchten Bestandteilen zugeordneten Teile
1.5. "ADON FotoBusiness" bezeichnet die bisher unter dem Namen "ADON CRM" angebotene Softwareplattform. Verweise in älteren, bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogenen Unterlagen auf "ADON CRM" gelten als Verweise auf ADON FotoBusiness, soweit aus der jeweiligen Unterlage nichts Abweichendes hervorgeht.
1.6. Für die Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte Vereinbarungen, (2) der unterschriebene Einzelvertrag beziehungsweise das konkrete Angebot oder die elektronische Bestell-, Paketwechsel- oder Auftragsbestätigung, (3) die bei Vertragsschluss oder Paketwechsel einbezogene Produkt- oder Paketbeschreibung, (4) der Auftragsverarbeitungsvertrag für Fragen der Auftragsverarbeitung, (5) diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang. Widersprüche sind nach dieser Rangfolge aufzulösen.
1.7. Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter bei Vertragsschluss oder bei einer eigenständigen Vertragsänderung auf sie hinweist, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Speicherung gibt und der Kunde ihrer Geltung zustimmt. Bei einem Onlineabschluss erfolgt die Zustimmung über eine gesonderte, nicht vorangekreuzte AGB-Checkbox. Die jeweils einbezogene Fassung wird dem Kunden zusammen mit den Vertragsunterlagen per E- Mail oder im Kundenkonto bereitgestellt.
1.8. Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn die Parteien sie vereinbaren. Eine neue, nur auf der Website veröffentlichte Fassung ändert einen bestehenden Vertrag nicht. Das
Recht des Anbieters zu nach Teil B zulässigen technischen oder sicherheitsbedingten Anpassungen der Software bleibt unberührt.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1. Ein Vertrag kann durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags, durch Annahme eines individuellen Angebots in Textform oder durch einen hierfür vorgesehenen Online-Bestell- oder Paketwechselprozess geschlossen oder geändert werden.
2.2. Darstellungen auf Websites, in Werbemitteln oder im Kundenportal sind kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind. Bei individuellen Leistungen gibt der Anbieter regelmäßig ein konkretes Angebot ab, das der Kunde innerhalb der dort genannten Frist annehmen kann.
2.3. Bei einer erstmaligen Onlinebuchung oder einem als sofortig gekennzeichneten Upgrade gibt der Kunde durch Betätigung der eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Soweit im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben ist, kommt der neue Vertrag beziehungsweise die Vertragsänderung erst zustande, wenn die erste hierfür geschuldete Zahlung erfolgreich verarbeitet wurde und der Anbieter den Vertragsschluss elektronisch bestätigt. Eine bloße Weiterleitung auf eine Erfolgsseite ersetzt die Zahlungsbestätigung nicht.
2.4. Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem Einzelvertrag, dem Angebot, der Bestellbestätigung und der einbezogenen Produkt- oder Paketbeschreibung. Allgemeine Werbeaussagen, Entwürfe oder technische Beschreibungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsunterlagen ausdrücklich auf sie Bezug nehmen.
2.5. Der Kunde prüft vor Vertragsschluss oder Paketwechsel, ob der ausgewählte Leistungsumfang für seinen vorgesehenen geschäftlichen Einsatz geeignet ist. Der Anbieter beantwortet erkennbare Rückfragen zum Leistungsumfang; eine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung ist nicht geschuldet.
2.6. Der Anbieter dokumentiert bei elektronischen Vertragsschlüssen insbesondere Datum, Uhrzeit, Kunden- beziehungsweise Account-Zuordnung und die abgegebenen Zustimmungen. Die Vertragsunterlagen werden dem Kunden in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
2.7. Vor Abgabe einer Onlinebestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Die Bestellübersicht weist insbesondere das gewählte Produkt oder Zielpaket, einmalige und wiederkehrende Preise, Abrechnungsrhythmus, Leistungs-, Abrechnungs- und Laufzeitbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist sowie die einbezogenen Vertragsunterlagen aus.
2.8. Eine im Bestellprozess erzeugte Preis- und Vertragsübersicht ist nur für die dort angegebene Dauer, regelmäßig 30 Minuten, gültig. Nach Ablauf dieser Zeit, nach einer Änderung der Kundendaten oder nach einer Änderung von Preis, Steuerberechnung oder Vertragsunterlagen ist eine neue Übersicht zu erzeugen und vom Kunden erneut zu bestätigen.
2.9. Bei einem ausdrücklich als künftig wirksam gekennzeichneten Paketwechsel gibt der Kunde mit der Bestätigung des angezeigten Wechseltermins und der Wechselbedingungen eine verbindliche Änderungsbestellung ab. Die Änderungsvereinbarung kommt mit der elektronischen Bestätigung des Anbieters zustande. Der Leistungs-, Abrechnungs- und Laufzeitbeginn des Zielpakets sowie eine etwaige Zahlungsbedingung ergeben sich aus der Wechselübersicht und den besonderen Regelungen in Teil B beziehungsweise Teil C.
2.10. Der Kunde stellt sicher, dass nur eine vertretungsberechtigte oder ausreichend bevollmächtigte Person kostenpflichtige Bestellungen, Kündigungen oder Paketwechsel im Kundenkonto auslöst. Der Anbieter darf bei begründeten Zweifeln einen geeigneten Vertretungsnachweis verlangen.
3. Preise, Abrechnung und Zahlung
3.1. Maßgeblich sind die im konkreten Angebot, Vertrag oder Bestellprozess genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Einmalige Onboarding-, Einrichtungs- oder Erstellungspauschalen sind mit Vertragsschluss fällig, soweit die Vertragsunterlagen nichts Abweichendes bestimmen. Eine Onboardingpauschale wird für dasselbe Kundenkonto nicht erneut berechnet, wenn sie bereits abgerechnet oder ausdrücklich erlassen wurde und beim neuen Paket kein wesentlich neues, gesondert beauftragtes Onboarding anfällt. Wiederkehrende Vergütungen werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Werkvertragliche Vergütungen werden nach der vereinbarten Zahlungsregelung, ansonsten mit Abnahme fällig. Der Anbieter kann bei werkvertraglichen Leistungen angemessene Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen.
3.3. Als Zahlungsarten können insbesondere Stripe, SEPA-Lastschrift, Überweisung oder andere im Bestellprozess angezeigte Verfahren angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Der Anbieter darf eine Zahlungsart aus sachlichem Grund ablehnen oder ändern, insbesondere wegen technischer Störungen oder eines objektiv erhöhten Ausfall- oder Missbrauchsrisikos.
3.4. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat darf der Anbieter fällige Beträge einziehen. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift- und Bankkosten können in tatsächlich entstandener Höhe weiterberechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
3.5. Mit Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins oder nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gerät der Kunde in Verzug. Für Entgeltforderungen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und ein nachgewiesener weitergehender Schaden bleiben unberührt.
3.6. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Forderung in Verzug, darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung diejenigen Leistungen vorübergehend aussetzen, die mit der offenen Forderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde berechtigt Zahlungen zurückhält oder die Aussetzung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Laufzeiten und Zahlungspflichten bleiben vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte bestehen.
3.7. Werbe-, Medien- und Plattformbudgets, insbesondere gegenüber Meta, sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn die Vertragsunterlagen dies ausdrücklich bestimmen. Andernfalls trägt der Kunde diese Budgets zusätzlich und bezahlt sie unmittelbar über sein eigenes Werbe- oder Plattformkonto.
3.8. Eine vor Abschluss angezeigte Umsatzsteuer ist vorläufig, soweit die endgültige steuerliche Behandlung von der geprüften Rechnungsadresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder dem Steuerstatus des Kunden abhängt. Für die jeweilige Zahlung maßgeblich ist die nach den bei Fälligkeit geltenden gesetzlichen Vorgaben ermittelte und auf der Rechnung abgerechnete Steuer. Der Kunde hält seine Rechnungs- und Steuerdaten richtig und aktuell.
3.9. Bei wiederkehrenden Leistungen ermächtigt der Kunde den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die im Vertrag oder in einer bestätigten Paketwechselübersicht ausgewiesenen fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Erforderliche zusätzliche Zahlungsbestätigungen, insbesondere eine starke Kundenauthentifizierung, hat der Kunde unverzüglich vorzunehmen.
3.10. Die technische Freischaltung eines neu gebuchten oder gewechselten Pakets erfolgt erst nach bestätigtem Zahlungseingang, soweit die Vertragsunterlagen nichts Abweichendes bestimmen. Eine fehlgeschlagene, stornierte, zurückgebuchte oder noch bestätigungsbedürftige Zahlung gilt nicht als Zahlungseingang.
4. Termine, Leistungsfristen und höhere Gewalt
4.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Leistungsfristen beginnen erst, wenn die erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vollständig vorliegen.
4.2. Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich betroffene Leistungsfristen mindestens um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Fest vereinbarte Vertrags-, Abrechnungs- oder Paketlaufzeiten verschieben sich dadurch nur, wenn die Vertragsunterlagen dies ausdrücklich vorsehen oder der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat.
4.3. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern betroffene Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dazu können insbesondere rechtmäßige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, erhebliche Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie nicht vom Anbieter verursachte Ausfälle wesentlicher Plattformen gehören.
4.4. Der Anbieter informiert den Kunden über eine erkennbare erhebliche Verzögerung und trifft zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Folgen. Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage an und ist einer Partei das Festhalten am betroffenen Leistungsteil unzumutbar, kann dieser Teil aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
5. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Inhalte, Bild- und Videodaten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit. Er hält die von ihm bereitgestellten Angaben aktuell und informiert den Anbieter unverzüglich über relevante Änderungen.
5.2. Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte oder freigegebene Inhalte sachlich richtig sind und ihre Nutzung nicht gegen Gesetze, behördliche Anordnungen, Verträge oder Rechte Dritter verstößt. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte sowie erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen.
5.3. Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Kundenkonten, Domains, Werbekonten, Zahlungsdaten und technische Zugänge funktionsfähig sind. Zugangsdaten sind auf sicheren Wegen zu übermitteln und nach Abschluss einer nur vorübergehenden Nutzung erforderlichenfalls zu ändern.
5.4. Vor Domain-, E-Mail-, Website- oder Datenmigrationen erstellt der Kunde eigenständig angemessene Sicherungen, soweit eine Sicherung oder Migration durch den Anbieter nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
5.5. Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht und beeinträchtigt dies die Leistung, ist der Anbieter für die hierdurch verursachten Nachteile nicht verantwortlich. Nach vorherigem Hinweis kann erforderlicher, nachweisbarer Mehraufwand zu den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Subunternehmer und Drittanbieter
6.1. Der Anbieter darf sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Er bleibt für deren Leistung im gesetzlichen Umfang verantwortlich.
6.2. Soweit eingesetzte Dritte personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, richten sich deren Einsatz, Information und Genehmigung nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und Art. 28 DSGVO.
6.3. Funktionen und Leistungen von Drittanbietern, insbesondere Hosting-, Domain-, E-Mail-, Zahlungs-, Meta-, Google-, Perspective-, Galerie-, Shop- oder Chat-Diensten, können deren eigenen Bedingungen, technischen Grenzen, Datenschutzbestimmungen und Gebühren unterliegen. Der Anbieter weist hierauf hin, soweit dies für die gebuchte Leistung wesentlich ist.
6.4. Der Anbieter haftet nicht für eine vom Drittanbieter zu vertretende Störung. Eigene Auswahl-, Einrichtungs-, Überwachungs-, Informations- und Reaktionspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
7. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
7.1. Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und sonstige vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
7.2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes beziehungsweise vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, ist die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung zu informieren.
7.3. Die Parteien verpflichten ihre mit den Informationen befassten Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen entsprechend. Die Vertraulichkeit gilt während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre danach; gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind so lange zu schützen, wie ihre Eigenschaft als Geschäftsgeheimnis fortbesteht.
8. Datenschutz und rechtliche Verantwortungsbereiche
8.1. Jede Partei ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zuständig.
8.2. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine eigenständige Vertragsunterlage und wird bei einem Onlineabschluss gesondert einbezogen.
8.3. Der Kunde bleibt insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Löschkonzepte und die rechtmäßige Nutzung der in ADON FotoBusiness oder in Kampagnen verarbeiteten Daten verantwortlich, soweit diese Pflichten dem Verantwortlichen obliegen.
8.4. Der Anbieter darf Daten nur dann für allgemeine Statistik-, Sicherheits-, Analyse- oder Verbesserungszwecke außerhalb der Auftragsverarbeitung verwenden, wenn sie wirksam anonymisiert wurden oder eine andere ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
8.5. Der Anbieter erstellt keine anwaltlich geprüften Rechtstexte und schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Der Kunde lässt insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Teilnahmebedingungen, Preisangaben und branchenspezifische Pflichtinformationen eigenverantwortlich prüfen.
9. Haftung und Freistellung
9.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten, die der Kunde nach seinen vertraglichen Pflichten selbst sichern musste, ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung entstanden wäre. Die vorstehenden Haftungsausnahmen bleiben unberührt.
9.4. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.5. Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Angebote oder Weisungen, stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich informiert, keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung abgibt und dem Kunden eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung ermöglicht. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung mitverursacht hat.
10. Referenznennung
10.1. Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenzkunde und eine Nutzung von Unternehmensname, Logo oder Projektergebnissen zu Werbezwecken des Anbieters erfolgen nur, wenn der Kunde hierzu gesondert eingewilligt hat oder dies individuell vereinbart wurde.
10.2. Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig hergestellte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden; bei digitalen Veröffentlichungen wird der Anbieter die Referenz innerhalb angemessener Zeit entfernen.
B. Besondere Regelungen für ADON FotoBusiness (Software as a
Service)
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit die browserbasierte Softwareplattform ADON FotoBusiness als Software as a Service ("SaaS") einschließlich des tariflich vereinbarten Speicherplatzes zur bestimmungsgemäßen geschäftlichen Nutzung bereit.
1.2. ADON FotoBusiness kann als eigenständiges Abonnement oder als ohne gesondertes Nutzungsentgelt enthaltener Bestandteil eines Marketingpakets gebucht werden. Bei einer Einbeziehung in Starter, Focus, Business Pro oder ein anderes Hauptpaket besteht der Softwarezugang nur für die Laufzeit dieses Hauptpakets, sofern der Kunde anschließend nicht ausdrücklich ein eigenständiges FotoBusiness-Abonnement bucht.
1.3. Der konkrete Funktionsumfang, die Nutzerzahl, der Speicherumfang und etwaige Zusatzmodule ergeben sich aus der bei Vertragsschluss einbezogenen Produkt- oder Paketbeschreibung. Soweit dort vorgesehen, unterstützt die Plattform insbesondere Kunden-, Kontakt- und Anfragenverwaltung, Notizen und Bearbeitungsstatus, Kalender-, Termin- und Buchungsfunktionen, Workflows, Galerien, Verkaufs-, Shop- und Auswertungsfunktionen sowie den Website-Chat.
1.4. Galerien dienen der praktischen, zeitlich begrenzten Übergabe von Dateien an Endkunden. Eine dauerhafte revisionssichere Archivierung oder die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde sorgt für eigene dauerhafte Sicherungen.
1.5. Der Website-Chat ist nur in den Tarifen enthalten, in denen er ausdrücklich genannt wird. Verbindungen von MasterChat zu E-Mail, WhatsApp, Instagram oder weiteren Diensten sind gesonderte Zusatzmodule und werden nach der bei Buchung angezeigten Vergütung abgerechnet.
1.6. Der Kunde schafft auf eigene Kosten die in der Produktbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen, insbesondere eine aktuelle Browserumgebung, geeignete Endgeräte und eine ausreichende Internetverbindung.
2. Registrierung, Nutzerkonten und Sicherheit
2.1. Der Kunde benennt bei Registrierung eine vertretungsberechtigte oder ausreichend bevollmächtigte Person. Angaben müssen vollständig und richtig sein. Der Anbieter darf eine Registrierung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei unrichtigen Angaben, erkennbarer missbräuchlicher Nutzung oder objektiv erhöhtem Zahlungsausfallrisiko.
2.2. Zugangsdaten sind personenbezogen zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf Zugänge nur seinen berechtigten Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen im vereinbarten Nutzerumfang bereitstellen.
2.3. Die Zwei-Faktor-Authentisierung ist für sämtliche Nutzer verpflichtend, soweit sie technisch angeboten wird. Der Kunde stellt ihre Aktivierung sicher und informiert den Anbieter unverzüglich über vermutete oder festgestellte unbefugte Zugriffe.
2.4. Der Kunde ist für Handlungen über seine Nutzerkonten verantwortlich, soweit er sie veranlasst oder durch schuldhafte Verletzung seiner Sicherheits- und Organisationspflichten ermöglicht hat.
2.5. Soweit im Registrierungsprozess angeboten, erhält ein Kunde einmalig einen auf 30 Kalendertage begrenzten Testzugang zu ADON FotoBusiness. Die Testphase beginnt mit der erstmaligen Registrierung und endet automatisch, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht oder ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht. Ein entgeltlicher Vertrag setzt stets eine gesonderte ausdrückliche Bestellung voraus.
2.6. Nach Ende der Testphase darf der Anbieter den Zugang sperren. Testdaten werden nach den im Zeitpunkt der Registrierung bereitgestellten Datenschutz- und Aufbewahrungsinformationen
behandelt. Schließt der Kunde rechtzeitig einen kostenpflichtigen Vertrag, kann der Zugang mit den vorhandenen Daten fortgeführt werden.
2.7. Bevor der Kunde während der Testphase personenbezogene Daten Dritter in ADON FotoBusiness verarbeitet, ist der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag elektronisch abzuschließen. Bis dahin darf der Anbieter diejenigen Funktionen beschränken, die eine Auftragsverarbeitung voraussetzen.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ADON FotoBusiness im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
3.2. Zulässig sind nur technisch erforderliche Vervielfältigungshandlungen im Rahmen der bestimmungsgemäßen browserbasierten Nutzung. Rechte am Quell- oder Objektcode werden nicht übertragen.
3.3. Der Kunde darf die Software oder Zugänge weder vermieten, verleihen, verkaufen noch außerhalb seines Unternehmens Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen. Zulässig bleibt die Nutzung durch beauftragte Personen, soweit sie ausschließlich für den Kunden handeln, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und der vereinbarte Nutzerumfang eingehalten wird.
3.4. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere gesetzlich zwingende Rechte zur Interoperabilität, bleiben unberührt.
4. Pflichten und unzulässige Nutzung
4.1. Der Kunde lädt nur rechtmäßige Inhalte und Daten hoch und stellt sicher, dass deren Verarbeitung, Speicherung, Veröffentlichung und Weitergabe zulässig ist.
4.2. Untersagt sind insbesondere die Einschleusung von Schadcode, sicherheitsgefährdende Belastungstests ohne Zustimmung, die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, unbefugte Zugriffsversuche, rechtswidrige Inhalte und die Nutzung zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Produkts durch unzulässiges Reverse Engineering.
4.3. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Störungen und beschreibt diese nachvollziehbar. Er wirkt in angemessenem Umfang an Diagnose und Behebung mit.
4.4. Der Kunde exportiert und sichert seine geschäftskritischen Daten regelmäßig in einem Umfang, der seiner Risikolage und seinen gesetzlichen Pflichten entspricht.
5. Aktualisierungen und Änderungen der Software
5.1. Der Anbieter darf ADON FotoBusiness aktualisieren und weiterentwickeln, insbesondere zur Fehlerbehebung, IT-Sicherheit, Anpassung an Rechtsänderungen, technischen Fortentwicklung oder Verbesserung der Bedienbarkeit.
5.2. Die wesentlichen, den Vertragszweck prägenden Funktionen dürfen während einer festen Vertragslaufzeit nicht ohne sachlichen Grund zum Nachteil des Kunden entfallen. Zumutbare Änderungen sind insbesondere zulässig, wenn der Vertragszweck erhalten bleibt, gleichwertige Funktionen bereitgestellt werden oder eine Änderung aus Sicherheits-, Rechts- oder Drittanbietergründen erforderlich ist.
5.3. Über eine für den Kunden voraussichtlich wesentliche nachteilige Änderung informiert der Anbieter grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden. Ist dem Kunden die Fortsetzung deshalb unzumutbar, kann er den betroffenen SaaS-Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Bei dringend erforderlichen Sicherheits- oder Rechtsmaßnahmen kann die Vorlaufzeit angemessen verkürzt werden.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
6.1. Eine in der Produktbeschreibung oder Bestellbestätigung ausdrücklich zugesagte Verfügbarkeit geht vor. Soweit dort keine Verfügbarkeit festgelegt ist, beträgt die durchschnittliche jährliche technische Verfügbarkeit am Übergabepunkt des Rechenzentrums 95 Prozent.
6.2. Bei der Berechnung bleiben Zeiten außer Betracht, in denen die Software wegen angekündigter Wartung, dringender Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt, kundenseitiger Systeme oder Zugänge oder nicht vom Anbieter zu vertretender Netze und Dienste Dritter nicht verfügbar ist. Wartung wird nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt; planbare längere Wartungen werden grundsätzlich 48 Stunden vorher angekündigt.
6.3. Störungsmeldungen können über die auf der Website oder in der Software angegebenen Supportwege erfolgen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten Supportzeiten von Montag bis Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
6.4. Der Anbieter reagiert auf ordnungsgemäße Störungsmeldungen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden während der Supportzeiten. Dies ist eine Reaktions-, keine Behebungsfrist. Der Anbieter informiert über den voraussichtlichen weiteren Ablauf.
7. Sach- und Rechtsmängel
7.1. Für die zeitweise Überlassung der SaaS gelten grundsätzlich die mietrechtlichen Mängelvorschriften der §§ 535 ff. BGB, soweit diese AGB nichts Wirksames abweichend regeln.
7.2. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und ermöglicht dem Anbieter eine angemessene Prüfung und Abhilfe. Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit begründet keine Minderung. Eine berechtigte Minderung darf der Kunde geltend machen; statt eines eigenmächtigen Abzugs kann der Anbieter eine nach Klärung zu viel gezahlte Vergütung erstatten. Zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
7.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Teil A Ziffer 9.1 bleibt unberührt.
7.4. Beruht ein Mangel ausschließlich auf einer Fremdsoftware, die der Anbieter nicht selbst verändern darf, besteht die Abhilfepflicht insbesondere darin, Ansprüche gegenüber dem Drittanbieter sorgfältig geltend zu machen, eine zumutbare Umgehungslösung bereitzustellen oder den betroffenen Funktionsumfang nach Maßgabe der gesetzlichen Rechte anzupassen.
8. Laufzeit, Kündigung und Upgrade aus ADON FotoBusiness
8.1. Laufzeit, Abrechnungsperiode und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus der Bestellbestätigung oder Produktbeschreibung.
8.2. Ist ein eigenständiges FotoBusiness-Abonnement als monatlicher Tarif ohne abweichende Regelung gebucht, beträgt die anfängliche Laufzeit einen Monat. Es verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht mit einer Frist von 15 Kalendertagen zum Ende der laufenden Monatsperiode gekündigt wird.
8.3. Ist ein eigenständiges FotoBusiness-Abonnement als Jahrestarif ohne abweichende Regelung gebucht, beträgt die anfängliche Laufzeit zwölf Monate. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Jahresperiode gekündigt wird.
8.4. Ein als Bestandteil eines Marketingpakets bereitgestellter FotoBusiness-Zugang endet mit dem Hauptpaket. Eine kostenpflichtige Fortsetzung entsteht nicht automatisch, sondern nur durch eine neue ausdrückliche Buchung.
8.5. Gesondert gebuchte MasterChat-Verbindungen können, soweit bei Buchung nichts Abweichendes bestimmt ist, zum Ende der laufenden monatlichen Abrechnungsperiode in Textform abbestellt werden.
8.6. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit, Mahnung und angemessener Nachfrist mit wesentlichen Zahlungen in Verzug bleibt, die Software erheblich rechtswidrig nutzt oder trotz Abmahnung eine wesentliche Vertragsverletzung nicht abstellt. Soweit die Pflichtverletzung heilbar ist, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
8.7. Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail an info@adonsolutions.de, oder über eine hierfür vorgesehene Funktion im Kundenkonto erklärt werden. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Beendigungsdatum.
8.8. Ein vom Kunden veranlasstes Upgrade von einem eigenständigen FotoBusiness-Abonnement in Focus, Starter oder Business Pro erfolgt nur über den hierfür vorgesehenen vollständigen Bestellprozess. Das bisherige FotoBusiness-Abonnement bleibt bis zur bestätigten ersten Zahlung für das Zielpaket aktiv. Scheitert der Bestell- oder Zahlungsvorgang, bleibt der bisherige Vertrag unverändert bestehen.
8.9. Mit der erfolgreichen Aktivierung des Zielpakets wird das bisherige FotoBusiness-Abonnement für die Zukunft ersetzt und dessen gesonderte Abrechnung beendet. Eine für das bisherige Abonnement vorgemerkte Kündigung wird nur dann gegenstandslos, wenn diese Folge vor der verbindlichen Upgrade-Bestellung gesondert angezeigt und vom Kunden bestätigt wurde.
8.10. Für eine bereits bezahlte, durch das Upgrade nicht mehr nutzbare Restlaufzeit des eigenständigen FotoBusiness-Abonnements erhält der Kunde eine anteilige Bruttogutschrift. Sie entspricht dem tatsächlich bezahlten, FotoBusiness zuordenbaren Bruttobetrag, multipliziert mit dem Verhältnis der nicht mehr nutzbaren Kalendertage zu sämtlichen Kalendertagen des bezahlten Abrechnungszeitraums. Als nicht mehr nutzbar gilt der Zeitraum vom Beginn der Abrechnung des Zielpakets einschließlich bis zum Ende des bereits bezahlten FotoBusiness-Zeitraums ausschließlich. Die Gutschrift ist auf den tatsächlich bezahlten Bruttobetrag begrenzt.
8.11. Eine im Paketwechsel angezeigte Restgutschrift kann vorläufig sein. Der endgültige Betrag wird anhand der maßgeblichen bezahlten Rechnung, ihrer Laufzeit sowie etwaiger Erstattungen, Rückbuchungen, Gutschriften oder Zahlungsstreitigkeiten bestimmt. Ist eine eindeutige automatische Zuordnung nicht möglich, wird der Vorgang manuell geprüft.
8.12. Die Restgutschrift wird als einmalige Minderung einer Rechnung des Zielpakets und, soweit technisch erforderlich, als Kundenguthaben für weitere fällige Rechnungen verwendet. Eine Barauszahlung ist nicht geschuldet. Erstattungen zur Berichtigung einer nachweislichen Doppelbelastung oder eines Abrechnungsfehlers bleiben unberührt. Eine gesonderte zeitanteilige Rückzahlung des ersetzten FotoBusiness-Tarifs findet daneben nicht statt.
9. Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel
9.1. Mit Vertragsende enden die Nutzungsrechte an ADON FotoBusiness. Die nachfolgenden Wechsel-, Export- und Abrufrechte sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
9.2. Der Kunde kann in Textform mitteilen, ob er zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, die exportierbaren Daten auf eine eigene IT-Infrastruktur übertragen oder die Daten nach Vertragsende löschen lassen möchte. Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate; eine kürzere vertragliche Kündigungsfrist bleibt unberührt.
9.3. Der Anbieter unterstützt den Wechsel mit angemessener Sorgfalt und stellt die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte grundsätzlich innerhalb eines verbindlichen Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen nach Ablauf der maßgeblichen Ankündigungs- oder Kündigungsfrist bereit. Während des Übergangszeitraums werden die vertraglichen Funktionen im erforderlichen Umfang fortgeführt und angemessene Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten.
9.4. Ist der Übergang innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum, der sieben Monate
nicht überschreitet. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
9.5. Soweit sie im konkret gebuchten Tarif verarbeitet werden und technisch vorliegen, sind folgende Kategorien abschließend exportierbar: (a) Kunden-, Kontakt- und Stammdaten, (b) Anfragen, Chatnachrichten und zugehörige Kommunikationsdaten, (c) Kalender-, Termin-, Buchungs-, Workflow-, Notiz- und Statusdaten, (d) vom Kunden hochgeladene Galerie- und Bilddateien einschließlich der zugehörigen kundenbezogenen Metadaten, (e) Verkaufs-, Shop-, Bestell-, Zahlungsreferenz-, Transaktions- und Auswertungsdaten, soweit ADON FotoBusiness sie verarbeitet, sowie (f) kundenbezogene Konfigurations-, Nutzer-, Rollen-, Berechtigungs- und sonstige Nutzungsmetadaten, soweit sie für den Wechsel erforderlich und dem Kunden zuordenbar sind. Nicht exportiert werden Quell- und Objektcode, Algorithmen, vorbestehende Templates und Werkzeuge, ausschließlich interne Sicherheits-, Betriebs-, Telemetrie- und Analysedaten, wirksam anonymisierte oder aggregierte Daten, Daten anderer Kunden sowie Daten und digitale Vermögenswerte, deren Herausgabe Rechte oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder Dritter verletzen würde. Solche Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht unzulässig behindern oder verzögern.
9.6. Die Daten werden in einem verfügbaren gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Der Anbieter stellt auf https://www.adon-crm.de Informationen über verfügbare Exportverfahren, Formate, technische Beschränkungen, Datenstrukturen und einschlägige Interoperabilitätsinformationen sowie die Informationen zum internationalen staatlichen Zugriff nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 bereit und hält diese aktuell.
9.7. Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde die bereitgestellten Daten mindestens 30 Kalendertage abrufen. Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, oder - wenn der Kunde keinen Wechsel, sondern die Löschung verlangt - mit Ablauf der maßgeblichen Ankündigungs- oder Kündigungsfrist. Fest vereinbarte Laufzeiten und wirksame Rechte wegen einer vorzeitigen Beendigung bleiben unberührt. Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, kein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht oder keine abweichende Vereinbarung besteht. Der Anbieter informiert den Kunden über den Abschluss des Wechsels beziehungsweise die Beendigung.
9.8. Bis einschließlich 11. Januar 2027 können für den gesetzlich geschuldeten Wechsel nur solche reduzierten Wechselentgelte erhoben werden, die die dem Anbieter unmittelbar durch den Wechsel entstehenden Kosten nicht übersteigen und vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt wurden. Ab dem 12. Januar 2027 werden für den gesetzlich geschuldeten Wechsel keine Wechselentgelte erhoben. Gesondert beauftragte Zusatzleistungen, die über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehen, dürfen nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
9.9. Vereinbarte Standardentgelte bis zum wirksamen Vertragsende sowie wirksam vereinbarte Folgen einer vorzeitigen Beendigung einer Festlaufzeit bleiben von Ziffer 9.8 unberührt.
C. Besondere Regelungen für Marketing-, Kampagnen- und Branding-
Leistungen
1. Leistungscharakter und Leistungsumfang
1.1. Der Anbieter erbringt die im jeweiligen Angebot oder in der Paketbeschreibung vereinbarten Marketing-, Beratungs-, Kampagnen-, Onboarding-, Analyse- und Unterstützungsleistungen. Dazu können insbesondere Strategiegespräche, Empfehlungen zu Angeboten und Zielgruppen, Erstellung von Kampagnenstrukturen, Texten und Creatives, Landingpages oder Formulare, Einrichtung und Betreuung von Meta-Kampagnen, Auswertungen und die Übertragung von Anfragen in ADON FotoBusiness gehören.
1.2. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder eine Garantie nach Ziffer 5 vereinbart ist, schuldet der Anbieter ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, bezahlten Buchungen, Vertragsabschlüsse, Reichweiten, Klickzahlen, Rankings, Conversion-Raten oder Abschlussquoten geschuldet.
1.3. Umfang, Anzahl und Dauer der Marketingaktionen, Onboardingphase, Vergütung, Laufzeit und sonstige Paketbestandteile ergeben sich aus der bei Vertragsschluss einbezogenen Paketbeschreibung. Die Entscheidung über Shootingrichtung, Angebot, Preise, Zielgruppe, Aktionszeitpunkt und Werbebudget trifft der Kunde.
1.4. Gesondert abnahmefähige Arbeitsergebnisse unterliegen ergänzend Teil D. Bei einem gemischten Vertrag gelten für den jeweiligen Leistungsteil die dafür einschlägigen Regelungen.
2. Onboarding, Planung und Marketingaktionen
2.1. Eine vereinbarte Onboardingphase beginnt mit Vertragsschluss und dient insbesondere der Aufnahme der Ausgangslage, Einrichtung oder Freischaltung von ADON FotoBusiness, Prüfung erforderlicher Zugänge, Planung der ersten Aktion und technischen Vorbereitung der Anfrageübertragung.
2.2. Jede Marketingaktion wird für den in der Paketbeschreibung festgelegten Zeitraum ab dem tatsächlichen Kampagnenstart betreut. Thema und Zeitpunkt werden im Rahmen der Vertragslaufzeit abgestimmt. Der Kunde erteilt erforderliche Freigaben rechtzeitig.
2.3. Soweit die Paketbeschreibung dies vorsieht, umfasst eine Aktion insbesondere ein Strategiegespräch, Sichtung des Kundenmaterials, Erstellung aktionsbezogener Werbetexte und Creatives, Aufbau oder Anpassung einer Landingpage oder eines Formulars, Einrichtung im Kunden- Werbekonto, eine Korrekturschleife vor Veröffentlichung, laufende Kontrolle und angemessene Optimierung während des Aktionszeitraums sowie eine Abschlussauswertung.
2.4. Aktionen sind innerhalb der vereinbarten Vertragsphase zu planen und durchzuführen. Nicht genutzte Aktionen verfallen am Ende der Vertragsphase und werden nicht ausgezahlt oder in eine Verlängerung übertragen, sofern ihre Nichtnutzung nicht überwiegend vom Anbieter zu vertreten ist oder die Vertragsunterlagen ausdrücklich etwas anderes bestimmen.
3. Werbekonten, Budgets und Plattformen
3.1. Der Kunde stellt sein eigenes Meta-Werbekonto und die erforderlichen Facebook-, Instagram-, Domain-, Tracking- und Formularzugänge bereit und lädt den Anbieter, soweit erforderlich, als Partner ein.
3.2. Das Werbebudget ist nicht in der Paketvergütung enthalten, sofern die Vertragsunterlagen dies nicht ausdrücklich bestimmen. Es wird vom Kunden über sein eigenes Werbekonto unmittelbar an die jeweilige Plattform gezahlt. Ein in der Paketbeschreibung genanntes Standardbudget ist eine Planungsgröße; das tatsächlich vereinbarte Budget bleibt maßgeblich.
3.3. Während einer aktiven Kampagne nehmen der Kunde und von ihm berechtigte Dritte keine nicht abgestimmten Änderungen an Kampagne, Anzeigen, Zielgruppen, Tracking, Werbekonto oder Budget vor, soweit hierdurch die Leistung des Anbieters beeinträchtigt werden kann.
3.4. Sperren, Prüfungen, Reichweitenschwankungen, Ablehnungen oder technische Einschränkungen von Meta, Perspective oder anderen Drittanbietern liegen nicht vollständig im Einflussbereich des Anbieters. Der Anbieter bleibt für seine eigene sorgfältige Einrichtung, Überwachung, Information und zumutbare Reaktion verantwortlich.
4. Anfragen und Bearbeitung durch den Kunden
4.1. Soweit vereinbart, überträgt der Anbieter eingehende Anfragen mit den verfügbaren Kontaktdaten in ADON FotoBusiness. Kontaktaufnahme, Beratung, Terminvereinbarung, Angebot, Vertragsschluss und weitere Bearbeitung der Anfrage sind ausschließlich Aufgabe des Kunden.
4.2. Eine Anfrage ist keine Zusage für einen Termin, eine bezahlte Buchung, einen Umsatz oder einen Gewinn. Ein eigenständiger Verkauf einer festen Anzahl von Leads ist nicht geschuldet. Die nachfolgende 30-Anfragen-Garantie ist eine bedingte Paketgarantie und kein gesondertes Lead- Paket.
5. Einmalige 30-Anfragen-Garantie
5.1. Diese Ziffer gilt nur, wenn die bei Vertragsschluss einbezogene Paketbeschreibung die "30- Anfragen-Garantie" ausdrücklich enthält. Sie gilt einmalig für die erste vierwöchige Marketingaktion der erstmaligen Zusammenarbeit. Sie entsteht nicht erneut bei weiteren Aktionen, einer Verlängerung oder einem späteren Paketwechsel.
5.2. Voraussetzung ist, dass der Kunde für die erste Aktion mindestens 600,00 EUR tatsächliches Meta-Werbebudget bereitstellt und sämtliche Inhalte, Freigaben, Zugänge, Zahlungsdaten und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig erbringt.
5.3. Als qualifizierte Anfrage zählt eine reale, nicht doppelte und thematisch zur beworbenen Aktion passende Anfrage mit verwertbarem Namen und mindestens einer erreichbaren Kontaktmöglichkeit. Spam, Tests, erkennbar falsche Angaben und Dubletten zählen nicht. Maßgeblich ist die Dokumentation in ADON FotoBusiness; nachweislich fehlerhafte Zuordnungen sind zu berichtigen.
5.4. Werden innerhalb von 28 Kalendertagen ab tatsächlichem Kampagnenstart weniger als 30 qualifizierte Anfragen erreicht, kann der Kunde den betroffenen Paketvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende der ersten Aktion außerordentlich in Textform kündigen.
5.5. Enthielt das Paket eine gesondert ausgewiesene Onboardinggebühr, wird diese nach wirksamer Kündigung gemäß Ziffer 5.4 erstattet. Laufende Monatsvergütungen, Werbebudgets und Drittanbieterentgelte werden nicht erstattet. Enthielt das Paket keine gesonderte Onboardinggebühr, insbesondere bei Business Pro, besteht kein Erstattungsbetrag.
5.6. Soweit eine nicht vom Anbieter zu vertretende erhebliche Störung bei Meta oder einer für die Kampagne zwingenden Drittplattform die Messung oder Auslieferung beeinträchtigt, verlängert sich der Garantiezeitraum angemessen. Soweit fehlendes Budget, verspätete Mitwirkung oder nicht abgestimmte Eingriffe des Kunden für die Nichterreichung ursächlich oder wesentlich mitursächlich waren, ist die Garantie für den betroffenen Zeitraum ausgeschlossen. Der Anbieter weist den Kunden auf eine erkennbare Beeinträchtigung hin.
5.7. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf qualifizierte Anfragen. Eine Garantie für Termine, zahlende Buchungen, Umsatz, Gewinn oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rechte wegen anderer Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
6. Materialien und Rechte an Kampagneninhalten
6.1. Der Kunde gewährleistet die erforderlichen Rechte und Einwilligungen an allen bereitgestellten Bildern, Videos, Logos, Marken, Textgrundlagen und sonstigen Materialien. Er räumt dem Anbieter
die für die Vertragsdurchführung erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte ein.
6.2. Vom Anbieter erstellte aktionsbezogene Collagen, Creatives, Werbetexte, Kampagnenaufbauten und Aktionskonzepte sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, zur Nutzung in der jeweils vereinbarten einmaligen Aktion bestimmt. Eine Wiederverwendung in späteren Kampagnen, eine Bearbeitung außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung oder eine Überlassung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.3. Die Rechte an einer gesondert erstellten Kundenwebsite richten sich ausschließlich nach Teil D und werden nicht durch Ziffer 6.2 zeitlich auf eine einzelne Kampagne beschränkt.
7. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Paketwechsel
7.1. Laufzeit, Kündigungsfrist und eine vereinbarte Anschlussphase ergeben sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
7.2. Soweit Starter oder Focus ausdrücklich mit einem automatischen Übergang in Business Pro vereinbart wurden, geht das Paket nach der 30-tägigen Onboardingphase und der anschließenden sechsmonatigen Hauptlaufzeit für zwölf Monate in Business Pro über, wenn nicht eine Partei spätestens zwei Monate vor Ende der Hauptlaufzeit kündigt. Dann gelten die in der Paketbeschreibung oder Auftragsbestätigung genannten Business-Pro-Konditionen; eine weitere Onboardinggebühr fällt nicht an.
7.3. Soweit für Business Pro eine zwölfmonatige Laufzeit und Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich das Paket um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Partei spätestens zwei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragsperiode kündigt.
7.4. Ziffern 7.2 und 7.3 gelten nur, wenn die entsprechende Verlängerungsregel bei Vertragsschluss transparent in den konkreten Vertragsunterlagen enthalten war.
7.5. Die Kündigung kann mindestens in Textform per E-Mail oder über eine vorgesehene Funktion im Kundenkonto erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.6. Ein kundenveranlasster Wechsel in ein anderes Marketingpaket ändert nicht die Leistungsbeschreibung des Zielpakets. Maßgeblich sind die vor der Bestätigung angezeigte Zielpaketbeschreibung, der Preis, der Wechseltermin, die Laufzeit und die sonstigen Wechselbedingungen.
7.7. Upgrades von Focus in Starter oder Business Pro sowie von Starter in Business Pro werden, soweit im Kundenkonto so angeboten, zum ersten Tag des nächsten Kalendermonats wirksam. Wird das Upgrade am ersten Kalendertag oder weniger als 24 Stunden vor dem nächsten Monatsbeginn beauftragt und kann der Wechsel deshalb nicht mehr ordnungsgemäß vorbereitet werden, verschiebt sich der Wechsel auf den ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. Maßgeblich ist stets der vor der Bestätigung konkret angezeigte Wechseltermin.
7.8. Das bisherige Paket bleibt bis zur bestätigten ersten Zahlung für das Zielpaket aktiv. Nach der Zahlung wird das Zielpaket mit dem bestätigten Wechseltermin aktiviert; eine Zahlung innerhalb einer eingeräumten Übergangsfrist verschiebt den angezeigten Laufzeitbeginn nicht. Erst mit der Aktivierung wird der bisherige Paketvertrag für die Zukunft ersetzt. Neue Marketingaktionen oder sonstige Mehrleistungen des Zielpakets können erst ab dieser Aktivierung genutzt werden.
7.9. Für ein Upgrade nach Ziffer 7.7 wird keine weitere Onboardingpauschale berechnet. Soweit sich bereits bezahlte Abrechnungszeiträume des bisherigen Pakets mit dem Zielpaket überschneiden, gelten die Grundsätze zur anteiligen Restgutschrift nach Teil B Ziffern 8.10 bis 8.12 entsprechend.
7.10. Schlägt die erste Zahlung für ein Upgrade nach Ziffer 7.7 fehl, erhält der Kunde eine Übergangsfrist von sieben Kalendertagen zur Zahlungsbestätigung, soweit keine sofortige Klärung aus Sicherheits- oder Missbrauchsgründen erforderlich ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine bestätigte Zahlung, wird das Upgrade nicht aktiviert; das bisherige Paket besteht zu seinen bisherigen Bedingungen fort.
7.11. Ein für die Zukunft vorgemerkter Upgrade-Wechsel kann über die vorgesehene Funktion im Kundenkonto bis 24 Stunden vor dem bestätigten Wechseltermin storniert werden. Das bisherige Paket bleibt hiervon unberührt. Eine vorgemerkte Kündigung des bisherigen Pakets wird durch die Aktivierung des Upgrades nur dann ersetzt, wenn diese Folge vor der Bestätigung gesondert angezeigt wurde.
7.12. Ein Wechsel in ein niedrigeres oder anders strukturiertes Paket wird nur angeboten, wenn für das bisherige Paket bereits eine wirksame Kündigung vorgemerkt ist. Der Wechsel wird zum bestätigten Ende des bisherigen Vertrags wirksam. Nimmt der Kunde die Kündigung zurück, wird ein damit verknüpfter, noch nicht ausgeführter Wechsel aufgehoben. Die Stornierung nur des Paketwechsels lässt die Kündigung des bisherigen Vertrags unberührt.
7.13. Ein vorgemerkter Wechsel nach Ziffer 7.12 kann nur bis zu dem in der Wechselbestätigung genannten Termin, regelmäßig zwei Monate vor dem Wechseltermin, storniert werden. Schlägt die erste Zahlung des Zielpakets fehl, kann eine Übergangsfrist von sieben Kalendertagen eingeräumt werden. Das bisherige Paket endet ungeachtet dessen zum bestätigten Kündigungstermin; ohne erfolgreiche Zahlung wird das Zielpaket nicht aktiviert.
7.14. Solange ein Upgrade, ein sonstiger Paketwechsel oder eine Zahlungsbestätigung noch offen ist, kann ein weiterer Paketwechsel abgelehnt werden. Der aktuelle Status und die maßgeblichen Termine werden im Kundenkonto angezeigt.
8. Meta-Branding und sonstige Zusatzpakete
8.1. Ist Meta-Branding gesondert gebucht, umfasst die Leistung nur den im Einzelvertrag beschriebenen Kampagnen-, Collagen-, Betreuungs- und Analyseumfang. Eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder sonstiger Erfolg ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Garantie vereinbart ist.
8.2. Werbebudgets werden zusätzlich vom Kunden getragen. Austauschzyklen für Collagen, Neustarts und sonstige wiederkehrende Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
8.3. Für gesondert gebuchte monatliche Zusatzpakete gelten die im Einzelvertrag bestimmten Laufzeiten. Ist dort eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit anschließender unbefristeter Verlängerung vereinbart, kann der Vertrag nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
D. Besondere Regelungen für Website-Erstellung und sonstige
werkvertragliche Leistungen
1. Vertragsgegenstand und optionale Website in Business Pro
1.1. Der Anbieter erstellt nur die im Vertrag oder in der Paketbeschreibung konkret vereinbarten Websites, Texte, Grafiken, Creatives oder sonstigen abnahmefähigen Arbeitsergebnisse. Ein bestimmter Erfolg ist nur hinsichtlich des ausdrücklich beschriebenen Werks, nicht hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Wirkung geschuldet.
1.2. Die in Business Pro enthaltene Möglichkeit einer einmaligen Website-Erstellung ist freiwillig. Der Kunde muss sie nicht in Anspruch nehmen. Entscheidet sich der Kunde dafür, wird die Website nur nach ausdrücklicher Beauftragung und vollständigem Briefing erstellt.
1.3. Wird eine Website im Rahmen von Business Pro erstellt und ist in der Paketbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart, setzt ihre Bereitstellung voraus, dass die kundeneigene Domain in die vom Anbieter verwaltete Hostingumgebung, derzeit regelmäßig zu STRATO, umgezogen oder technisch auf diese Umgebung aufgeschaltet wird. Die Domain bleibt dem Kunden zugeordnet.
1.4. Eine Website kann außerdem durch gesonderten Einzelvertrag einschließlich optionaler FotoBusiness-, Chat-, Hosting-, Betreuungs- oder Meta-Branding-Leistungen beauftragt werden. Maßgeblich ist die dort getroffene Auswahl.
2. Briefing, Inhalte und Herstellungsfrist
2.1. Nach Beauftragung erhält der Kunde einen Briefingbogen oder Fragebogen. Die Erstellung beginnt erst, wenn dieser vollständig zurückgesandt wurde, alle erforderlichen Inhalte, Bilder, Logos, Pflichtangaben, Zugänge und Freigaben vorliegen und eine vereinbarte Erstellungspauschale bezahlt ist.
2.2. Soweit die Vertragsunterlagen nichts Abweichendes bestimmen, stellt der Anbieter einen ersten Website-Entwurf innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständiger Mitwirkung bereit. Kundenbedingte Verzögerungen verlängern die Frist nach Teil A Ziffer 4.2.
2.3. Die Website wird als HTML-Website umgesetzt. Ein Content-Management-System, Website- Baukasten, Quellcode-Editor oder eine eigenständige Bearbeitungsmöglichkeit durch den Kunden ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4. Eine technische Grund-SEO umfasst nur die im Angebot beschriebene technisch-strukturelle Umsetzung. Bestimmte Rankings, Indexierungen, Sichtbarkeit, Besucherzahlen oder Anfragen werden nicht geschuldet.
2.5. Rechtstexte, ihre rechtliche Prüfung sowie besondere Barrierefreiheits-, Branchen-, Archivierungs- oder Compliance-Anforderungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.
3. Korrekturen und Änderungswünsche
3.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist eine Korrekturschleife im beauftragten Website- Umfang enthalten. Bei der in Business Pro enthaltenen Website muss der Kunde seine gebündelten Korrekturwünsche innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Bereitstellung der vollständigen Website mitteilen.
3.2. Weitere Korrekturschleifen, neue Unterseiten, Sonderfunktionen, grundlegende Konzeptänderungen oder nachträgliche Erweiterungen werden nur nach gesonderter Abstimmung erbracht und können zusätzlich berechnet werden.
3.3. Änderungswünsche werden vom Anbieter auf Auswirkungen auf Inhalt, Termine und Vergütung geprüft. Die Umsetzung beginnt nach Freigabe des ergänzenden Angebots. Ohne Freigabe wird das Werk nach dem zuletzt vereinbarten Stand fertiggestellt.
4. Abnahme
4.1. Nach Fertigstellungsmitteilung prüft der Kunde das Werk unverzüglich. Soweit der Anbieter eine Frist von zehn Arbeitstagen zur Abnahme setzt, erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines konkreten, nicht nur unwesentlichen Mangels. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
4.2. Das Werk gilt nach Ablauf einer angemessenen, ausdrücklich gesetzten Abnahmefrist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht fristgerecht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. § 640 Abs. 2 BGB bleibt maßgeblich.
4.3. Die Abnahme gilt ebenfalls als erklärt, wenn der Kunde die Website live schaltet oder ein anderes Werk produktiv nutzt, sofern die Nutzung nicht erkennbar nur der Prüfung dient.
4.4. Bei der Abnahme bekannte Mängel und Vorbehalte sind zu dokumentieren. Der Anbieter beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist.
5. Nutzungsrechte an Websites und sonstigen Werken
5.1. Der Kunde räumt dem Anbieter an seinen Materialien die für Erstellung, Bearbeitung, technische Einbindung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des beauftragten Werks erforderlichen einfachen Rechte für die Vertragsdurchführung ein.
5.2. Nach Abnahme und vollständiger Zahlung der bis dahin fälligen, dem Werk zugeordneten Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Website-Texten, Gestaltungen und Dateien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für sein eigenes Unternehmen, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Dies umfasst die Nutzung auf der eigenen Domain und die für einen Providerwechsel technisch erforderliche Vervielfältigung.
5.3. Nicht übertragen werden Eigentum oder Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Templates, Standardkomponenten, Verfahren, Know-how, Quellcodes oder Fremdsoftware des Anbieters oder Dritter. Soweit solche Bestandteile für die Website erforderlich sind, erhält der Kunde die zur vertragsgemäßen Nutzung notwendige Berechtigung nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
5.4. Eine Weiterveräußerung des Werks als eigenständiges Produkt, eine Nutzung für fremde Unternehmen oder eine Entfernung zwingender Rechtehinweise ist ohne gesonderte Zustimmung nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Befugnisse bleiben unberührt.
5.5. Aktionsbezogene Kampagneninhalte richten sich abweichend nach Teil C Ziffer 6. Eine dauerhafte Nutzung der Kundenwebsite wird durch das Ende eines Marketing- oder Hostingvertrags nicht beendet; die technische Erreichbarkeit hängt jedoch von einem fortbestehenden Hosting oder rechtzeitigen Providerwechsel ab.
6. Mängelrechte und Nacherfüllung
6.1. Der Anbieter gewährleistet, dass das Werk bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit besitzt. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit, Kompatibilität oder Eignung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
6.2. Der Kunde meldet einen Mangel unverzüglich und nachvollziehbar. Der Anbieter kann nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen. Vor Rücktritt, Minderung oder Selbstvornahme erhält der Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung; regelmäßig sind zwei Nacherfüllungsversuche zumutbar, soweit Art und Schwere des Mangels nichts anderes rechtfertigen.
6.3. Mängelansprüche entfallen, soweit der Kunde oder ein nicht vom Anbieter beauftragter Dritter das Werk verändert und diese Veränderung den Mangel verursacht hat oder seine Prüfung beziehungsweise Behebung wesentlich erschwert.
6.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus werkvertraglichen Leistungen beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, ausdrücklich übernommener Garantie oder soweit zwingendes Recht eine längere Frist vorschreibt.
7. Rechtliche Verantwortung des Kunden
7.1. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und Richtigkeit seiner Websiteinhalte und geschäftlichen Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Impressum, Datenschutz- und Cookie-Hinweise, Einwilligungsmanagement, Preisangaben, Leistungsbeschreibungen, Bild- und Markenrechte sowie Einwilligungen abgebildeter Personen.
7.2. Der Anbieter darf die Liveschaltung rechtswidriger oder erkennbar rechteverletzender Inhalte bis zur Klärung verweigern. Der Kunde bleibt zur rechtzeitigen Bereitstellung rechtmäßiger Ersatzinhalte verpflichtet.
E. Besondere Regelungen für Hosting, Domain, E-Mail und laufende
Website-Betreuung
1. Technische Bereitstellung
1.1. Soweit gebucht, stellt der Anbieter die Website in einer von ihm verwalteten Hostingumgebung oder bei einem sorgfältig ausgewählten Hosting-Dienstleister bereit und übernimmt die vereinbarte technische Verwaltung.
1.2. Die Domain bleibt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, dem Kunden zugeordnet. Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt den Anbieter, die für Einrichtung, Transfer, DNS, Zertifikate, E- Mail und Liveschaltung erforderlichen technischen Handlungen vorzunehmen.
1.3. Der Kunde stellt rechtzeitig AuthInfo-Codes, Providerfreigaben, Domain- und E-Mail-Zugänge sowie erforderliche Bestätigungen bereit. Verzögerungen oder Fehler bisheriger Provider und fehlende Freigaben des Kunden hat der Anbieter nicht zu vertreten.
2. E-Mail und Datensicherung beim Umzug
2.1. Vor einem Domain- oder E-Mail-Umzug sichert der Kunde bestehende E-Mails, Kontakte, Kalender, Weiterleitungen, Signaturen, Postfachinhalte und sonstige Daten, sofern eine konkrete Migration oder Sicherung durch den Anbieter nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2. Ein Standard-E-Mail-Postfach oder eine Postfacheinrichtung ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten. Archivmigrationen, Wiederherstellung lokaler Maildaten, Einrichtung mehrerer Endgeräte und Sonderkonfigurationen sind gesonderte Leistungen.
3. Laufende Betreuung und kleine Änderungen
3.1. Die laufende Website-Betreuung umfasst nur die im Angebot oder Paket genannte Anzahl und Art kleiner Bild- oder Textänderungen. Soweit Business Pro zwei kleine Änderungen pro Monat enthält, verfallen nicht genutzte Änderungen am Monatsende und sind nicht übertragbar.
3.2. Neue Seiten, Layoutänderungen, neue Funktionen, umfangreiche Textarbeiten, rechtliche Anpassungen, Datenmigrationen und technische Sonderlösungen sind nicht von einer Pauschale für kleine Änderungen umfasst und werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt.
4. Verfügbarkeit und Störungen
4.1. Eine ausdrücklich vereinbarte Verfügbarkeit geht vor. Andernfalls beträgt die durchschnittliche jährliche technische Verfügbarkeit des vom Anbieter geschuldeten Hostings am Übergabepunkt 95 Prozent. Teil B Ziffern 6.2 bis 6.4 gelten entsprechend.
4.2. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich. Der Anbieter ergreift im Rahmen des vereinbarten Betreuungsumfangs angemessene Maßnahmen und koordiniert erforderlichenfalls den Hosting- Dienstleister.
5. Laufzeit und Vertragsende
5.1. Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Einzelvertrag oder Hauptpaket. Ist eine gesonderte Website-Betreuung mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit und anschließender unbefristeter Verlängerung vereinbart, kann sie nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
5.2. Bei einer im Business-Pro-Paket erstellten Website enden Hosting, Domainpflege, Standard-E- Mail-Postfach und enthaltene kleine Änderungen mit dem Paket. Eine anschließende Betreuung zu 35,00 EUR netto monatlich oder zu einem anderen Preis entsteht nur durch einen neuen ausdrücklichen Vertrag.
5.3. Nach Ende von Business Pro bleibt die Website höchstens 30 Kalendertage online, sofern keine Anschlussvereinbarung besteht. Der Anbieter stellt den AuthInfo-Code grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach entsprechender Anforderung und eine Standard-Dateikopie der Website ohne gesonderte Vergütung bereit. Der Kunde organisiert den Umzug, die E-Mail-Migration und die Liveschaltung beim neuen Anbieter.
5.4. Bei einer gesondert beauftragten Website richten sich Bereitstellungs- und Übergabefristen nach dem Einzelvertrag. Fehlt dort eine Regelung, kann die Website 30 Kalendertage nach Vertragsende deaktiviert werden. Der Anbieter kündigt die Deaktivierung mindestens sieben Kalendertage vorher an.
5.5. Die Herausgabe eines AuthInfo-Codes und einer vereinbarten Standard-Dateikopie ist von einer aktiven Migration zu unterscheiden. Soll der Anbieter Domain, E-Mail-Postfächer oder Website beim neuen Provider einrichten und live schalten, ist dies eine gesondert zu beauftragende Leistung. Eine im Einzelvertrag vereinbarte Umzugspauschale, insbesondere 350,00 EUR netto, gilt nur für diesen zusätzlichen aktiven Umzugsservice und nicht für gesetzlich unentgeltlich geschuldete Wechselhandlungen.
5.6. Nach Ablauf der vereinbarten Übergabe- und Sicherungsfrist darf der Anbieter die bei ihm verbliebenen Website- und Postfachdaten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
5.7. Soweit Hosting oder andere Leistungen dieses Teils als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 einzuordnen sind, gelten die gesetzlichen Wechselrechte und Teil B Ziffer 9 entsprechend.
F. Schlussbestimmungen
1. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
1.1. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
1.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
1.3. Nicht auf Geld gerichtete Ansprüche darf der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende Abtretungsrechte bleiben unberührt.
2. Erklärungen und Form
2.1. Rechtserhebliche Erklärungen können mindestens in Textform abgegeben werden, soweit der Vertrag oder das Gesetz keine strengere Form verlangt. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von formularmäßigen Formklauseln vorrangig.
2.2. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nur, soweit sie nachweislich individuell getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Dokumentationsgründen in Textform festgehalten werden.
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
3.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende kollisionsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
3.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Gleiches gilt in den gesetzlich zulässigen Fällen des § 38 Abs. 2 und 3 ZPO. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
4. Teilunwirksamkeit
4.1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
4.2. Eine etwaige Vertragslücke wird nach den gesetzlichen Auslegungs- und Ergänzungsregeln geschlossen. Eine formularmäßige geltungserhaltende Reduktion ist nicht beabsichtigt.
5. Vertragssprache und Kontakt
5.1. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2. Kontakt für Vertrags-, Kündigungs-, Support- und Wechselerklärungen:
ADON Solutions Viktor Obholz
Am Hasengründlein 13
91413 Neustadt an der Aisch
E-Mail: info@adonsolutions.de
Websites: www.adonsolutions.de | www.adon-crm.de
