Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ADON Solutions

Inhaber Herr Viktor Obholz, Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt (hierin: ADON Solutions)

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ADON Solutions und all ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) in der Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Diese AGB werden selbst dann Vertragsbestandteil, wenn sie in Einzelverträgen nicht explizit in Bezug genommen worden sind und ihre Geltung auch nicht gesondert vereinbart wurde. Diesen AGB entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden der ADON Solutions werden von der ADON Solutions weder anerkannt noch akzeptiert, es sei denn ihrer Geltung wird durch ADON Solutions schriftlich zugestimmt. Selbst wenn die ADON Solutions auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das/die derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis der ADON Solutions mit der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden. Eines gesonderten Widerspruchs gegen die Geschäftsbedingungen des Kunden durch die ADON Solutions bedarf es nicht.

(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute i.S.d. § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen der ADON Solutions ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer unternehmerischen, gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.

  • 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der von ADON Solutions geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot von ADON Solutions, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien.

(2) Die ADON Solutions erbringt für ihre Kunden mit der erforderlichen Sorgfalt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Onlinecoaching, Online Social-Media-Marketing und Erstellung von Inhalten für Werbekampagnen. So unterstützt die ADON Solutions ihre Kunden etwa bei der Konzeption, Erstellung des Inhaltes und Durchführung von Werbekampagnen, oder auch bei der Erstellung individualisierter Funnels.

Die Dienste werden dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.

(3) Die ADON Solutions schuldet dem Kunden gemäß der Natur der angebotenen Dienstleistungen nicht die Erbringung eines Werkes oder die Herbeiführung eines konkreten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden. Die ADON Solutions garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen, es sei denn, es ist einzelvertraglich vereinbart. Insbesondere garantiert ADON Solutions keine diesbezüglich bestimmte Qualität. Eine Vorqualifizierung eingehender Kundenanfragen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(4) Für zusätzliche, über den Vertragsgegenstand hinausgehende Kosten wie Werbekosten oder eigene Werbekampagnen des Kunden, ist der Kunde allein verantwortlich. Diese werden nicht von ADON Solutions getragen.

(5) Schließt der Kunde mit Dritten aufgrund der Leistungen der ADON Solutions einen Vertrag, so tritt ADON Solutions weder als Bevollmächtigter noch als Erfüllungsgehilfe auf.

(6) In Bezug auf die von der ADON Solutions zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ADON Solutions in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) ADON Solutions ist berechtigt, uneingeschränkt für die Leistungserbringung auch Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer oder Dritte) einzusetzen. Die Erfüllungsgehilfen werden selbst nicht Vertragspartner des Kunden.

(8) Das für den die jeweilige Videoproduktion notwendige Equipment wird von ADON Solutions Verfügung gestellt. Sofern Sonderanschaffungen für eine Produktion erforderlich sein sollten, wird ADON Solutions diesbezüglich mit dem Kunden in Kontakt treten und eine gesonderte Absprache treffen.

  • 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen ADON Solutions und dem Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher z.B. fernmündlich, schriftlich oder in Textform geschlossen werden.

(2) Werden nach Vertragsschluss Leistungsänderungen vereinbart, sind diese nur bei Bestätigung durch ADON Solutions in Text- oder Schriftform verbindlich.

  • 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde erkennt an, dass Erfolge und das Erreichen seiner Ziele bei der Erbringung von Dienstleistungen maßgeblich von seiner eigenen Mitwirkung abhängen. Diese aktive Mitwirkung ist daher von wesentlicher Bedeutung, um den vollen Nutzen aus dem Vertrag zu ziehen. Aus diesem Grund stellt der Kunde sicher, dass ADON Solutions auch ohne besondere Aufforderung alle für die Dienstleistung relevanten Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist er verpflichtet, alle notwendigen, zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte zu erteilen. Dies bezieht sich sowohl auf bereits vorhandene als auch auf während der Beratungsleistung entstehende oder bekanntwerdende Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände.

(2) Der Erfolg des Kunden bei der Zusammenarbeit ist zudem davon abhängig, dass er alle notwendigen Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, ohne Verzögerung und vollständig trifft und die erforderlichen Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, diese Entscheidungen zügig zu treffen und ADON Solutions unverzüglich mitzuteilen.

(3) Während der Laufzeit eines Vertrages mit der ADON Solutions ist der Kunde nicht berechtigt, selbst auf den von der ADON Solutions für die Durchführung der Werbekampagnen verwendeten „Social-Media-Plattformen“ (z.B. Facebook oder Instagram) Einstellungen oder Änderungen bezüglich der Werbekampagnen vorzunehmen. Vertragspartner der jeweiligen „Social-Media-Plattform“ bleibt jedoch der Kunde. Der ADON Solutions wird lediglich ein temporäres Nutzungsrecht des jeweiligen Accounts eingeräumt, um die Werbekampagnen durchführen zu können.

(4) Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht gemäß § 4 und wird dadurch die Leistungs-erbringung durch ADON Solutions erschwert oder verhindert, bleiben Vergütungsansprüche von ADON Solutions unberührt. Eine gewährte Garantie entfällt bei Verletzung oder verspäteter Erfüllung der Mitwirkungspflichten, unabhängig von der Anzahl der generierten Kundenanfragen. Der Kunde haftet selbst für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.

(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(6) Die Zugangsdaten zu der ADON Solutions bereitgestellten digitalen Plattform (persönliche Login-Daten) sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist untersagt und kann straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. ADON Solutions behält sich das Recht vor, den Zugriff auf seine technischen Systeme fortlaufend zu überwachen.

(7) Der Kunde stellt sicher, dass ADON Solutions überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos oder Videoaufnahmen) frei von jeglichen Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des jeweiligen Vertrages erforderlichen Genehmigungen der Rechteinhaber vorliegen. Der Kunde stellt die ADON Solutions insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

  • 5 Abnahmebedürftige Leistungen

 

(1) Sofern eine Leistung von ADON Solutions ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt (z.B. die isolierte Buchung eines Praxis-/ Werbevideos) gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze (2) – (4).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das von ADON Solutions hergestellte Werk in Gänze oder als Teilabschnitte des Werks unverzüglich nach Erbringung der Gesamtleistung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe nicht schriftlich unter detaillierter Angabe von Mängeln verweigert. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Wird die Abnahme wegen wesentlicher Mängel verweigert, ist ADON Solutions berechtigt und verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Nach erfolgreicher Nachbesserung und Übergabe gilt die Abnahme erfolgt wie in Absatz (2).

(4) Falls der Kunde die Werke nach Übergabe in Gebrauch nimmt oder veröffentlicht, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt, selbst wenn Mängel zu erklären gewesen wären.

  • 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen

 

(1) Die von der ADON Solutions angegebenen oder mündlich mitgeteilten Preise, sind verbindlich und verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlicher Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe, sofern diese erhoben wird. ADON Solutions stellt dem Kunden eine die gesetzliche Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus.

(2) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

(3) Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen ist das Werbebudget für etwaige Werbekampagnen nicht in der zwischen dem Kunden und der ADON Solutions vereinbarten Vergütung enthalten. Dieses Budget wird stattdessen separat geregelt (ggf. auch mündlich). Das Werbebudget für die jeweilige Werbekampagne muss daher vom Kunden, immer separat zur Vergütung entrichtet bzw. gegebenenfalls auch unmittelbar an den jeweiligen Betreiber der „Social-Media-Plattform“ entrichtet werden.

(4) Die geschuldete Vergütung der Dienste von ADON Solutions ist sofort in voller Höhe bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der ADON Solutions ist anders lautend. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung durch Lastschrifteinzug. Ein der ADON Solutions erteiltes SEPA- Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindungen zwischen der ADON Solutions und dem Kunden.

(5) Der Kunde erteilt der ADON Solutions bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde an ADON Solutions das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch ADON Solutions berechtigt wird, das angegebene Bankkonto zu belasten.

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und es zu einer Rückbuchung kommt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die ADON Solutions zu überweisen und sämtliche durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

(8) Ist ADON Solutions aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch von ADON Solutions unberührt.

(9) ADON Solutions ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

  • 7 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Die Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist sowohl vor als auch nach Vertragsbeginn ausgeschlossen. Im Übrigen sind auch Stornierungen und andere Vertragsauflösungen während der Vertragslaufzeit nicht möglich.

(2) In Bezug auf die Buchung von Online-Marketingmaßnahmen und Coachingdienstleistungen bei ADON Solutions wird eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens acht Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs- /Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(3) Jegliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • 8 Verzug, Zurückbehaltungsrecht

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ADON Solutions beginnen erst dann zu laufen, wenn der Rechnungsbetrag bei ADON Solutions eingegangen ist und der Kunde sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen gemäß § 4 hierin vorgenommen hat.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ADON Solutions sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ADON Solutions in Verzug, so stellt dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 6 (6) dar, und berechtigt ADON Solutions, den jeweiligen Vertrag außerordentlich, fristlos zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ADON Solutions ist in diesem Falle berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) ADON Solutions hat das Recht, die vom Kunden zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zurückzubehalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht entfällt jedoch, wenn und soweit dem Kunden dadurch ein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht, selbst unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von ADON Solutions an der Vertragserfüllung.

  • 9 pauschalierte Entschädigung bei Stornierung von Leistungen / Ausfallkosten

 

(1) Falls der Kunde bei ADON Solutions foto- und/oder videographischen Leistungen gebucht hat und er vor Beginn der Leistungserbringung von dem Vertrag zurücktritt, so steht ADON Solutions eine pauschalierte Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Prozent der vereinbarten Vergütung zu.

(2) Die ADON Solutions hat jedoch auch das Recht, statt der pauschalierten Entschädigungszahlung gemäß Absatz (1) eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall muss die ADON Solutions gegenüber den Kunden darlegen, dass dieser höhere Aufwendungsbetrag auch nicht durch ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen unter die Höhe der pauschalierten Entschädigungszahlung aus Absatz (1) gefallen ist.

  • 10 Vertraulichkeit

 

(1) Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, die jeweils andere Partei entbindet sie ausdrücklich von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Kunden.

(2) Der ADON Solutions ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seines Logos bzw. Marke als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.

  • 11 Verhalten und Rücksichtnahme

Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber ADON Solutions zu gewährleisten. ADON Solutions behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ADON Solutions und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

  • 12 Haftung

 

(1) ADON Solutions haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ADON Solutions, deren gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden die auf einer Pflichtverletzung von ADON Solutions, deren gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen haftet ADON Solutions nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei Schäden die nicht bereits unter Absatz (1) fallen und die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet ADON Solutions nur, soweit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht/ Kardinalpflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) betroffen ist. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen haftet ADON Solutions nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für die Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.

(5) Jegliche darüberhinausgehende Haftung ist unabhängig von der rechtlichen Grundlage des erhobenen Anspruchs ausgeschlossen.

(6) Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass die von der ADON Solutions verwendeten Plattformen (z.B. Google, Facebook, Instagram) aufgrund ihrer eigenen AGB jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen oder zu pausieren. Die ADON Solutions übernimmt für derartige Unterbrechungen bzw. Einstellungen von Werbekampagnen keine Haftung.

(7) Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass die von der ADON Solutions verwendeten Plattformen (z.B. Google, Facebook, Instagram) gegebenenfalls Werbeanzeigen auch außerhalb des intendierten Radius ausspielen. Auch für ein derartiges, fehlerhaftes „Targeting“ übernimmt die ADON Solutions keine Haftung.

  • 13 Schlussbestimmungen

(1) Etwaige individualvertragliche Abreden zwischen der ADON Solutions und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist das jeweilige Vertragsdokument bzw. die Bestätigung von ADON Solutions maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ADON Solutions.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall sind die ADON Solutions und der Kunde verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interessen der Parteien am besten entspricht.

Stand: September 2024 © Vervielfältigung verboten