RECHTLICHE DOKUMENTE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADON Solutions Viktor Obholz
Stand: 20.06.2026
A. Allgemeine Regelungen für alle Leistungen
1. Geltung und Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") finden ausschließlich Anwendung auf die Leistungen von ADON Solutions Viktor Obholz, geschäftsansässig Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt an der Aisch (nachfolgend „Anbieter") für deren Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter Leistungen vorbehaltlos ausführt, Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt oder den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen durch Mitteilung der neuen AGB per E-Mail oder im Rahmen seines Accounts informiert. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, werden die geänderten AGB nach Ablauf der Frist Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere Hauptleistungen, Laufzeiten, Vergütung, Garantien oder Kündigungsrechte, erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder nach Maßgabe einer im Einzelvertrag geregelten Anpassungsklausel.
1.4. Die AGB werden vom Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden nebst den jeweiligen Vertragsbestimmungen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat Zugang zur jeweils aktuellen Fassung der AGB im Rahmen seines Accounts. Der Vertragsschluss und die Zustimmung zu den AGB durch den Kunden werden unter Speicherung von Datum, Uhrzeit, Kunden- bzw. Account-Identifikation sowie technischen Bestätigungsdaten im System des Anbieters dokumentiert. Die Speicherung dient als Nachweis für den Vertragsschluss.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB.
1.6. Soweit zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein individueller Paketvertrag, Agenturvertrag, Beratungsvertrag, Abonnementvertrag oder sonstiger Einzelvertrag geschlossen wird, gelten die dort vereinbarten Regelungen vorrangig gegenüber diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung, Kündigungsfristen, Garantien, Sonderkündigungsrechte, Paketwechsel und Verlängerungsregelungen.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote des Anbieters in jeder Form sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines vom Anbieter unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch elektronische Bestätigung im Rahmen des Accounts erfolgen.
2.3. Sofern der Kunde ein Angebot des Anbieters modifiziert oder ergänzt, stellt dies ein neues Angebot des Kunden dar, das der Anbieter annehmen kann.
2.4. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Bonitätsprüfung des Kunden abhängig zu machen.
2.5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem Angebot des Anbieters bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste (Anlage 1).
3.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail oder im Rahmen des Accounts. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. Preisanpassungen während einer ausdrücklich vereinbarten festen Vertragslaufzeit erfolgen nur, soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder der Kunde der Preisanpassung zustimmt. Im Übrigen gelten Preisanpassungen frühestens für nachfolgende Verlängerungszeiträume oder für Verträge ohne feste Laufzeit.
3.4. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus per E-Mail.
3.5. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.6. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder einem anderen vom Anbieter akzeptierten Zahlungsmittel.
3.7. Leistet der Kunde die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift, hat er für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die dem Anbieter durch Rücklastschriften entstehen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen zulasten des Kunden.
3.8. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.9. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter ferner berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen zu sperren oder zurückzuhalten. Eine berechtigte Sperrung oder Zurückhaltung von Leistungen aufgrund Zahlungsverzuges lässt die Zahlungspflichten des Kunden unberührt. Die Vertragslaufzeit wird durch eine solche Sperrung nicht unterbrochen oder verlängert, sofern der Anbieter den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
3.10. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3.11. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.12. Bei vereinbarter jährlicher Vorauszahlung und vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt keine anteilige Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, es sei denn, die Beendigung erfolgt aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund.
4. Termine und Höhere Gewalt
4.1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das Ende des Ereignisses zu informieren.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Soweit erforderlich, stellt der Kunde dem Anbieter Zugang zu seinen Systemen und Räumlichkeiten zur Verfügung.
5.3. Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der zur Entscheidung in allen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Fragen befugt ist.
5.4. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Mehraufwände, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Einsatz von Subunternehmern
6.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
6.2. Der Anbieter bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
7. Haftung und Freistellung
7.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
7.2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
7.5. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden beruhen oder die mit Billigung des Kunden erfolgen, einschließlich aller damit verbundenen Kosten (insbesondere angemessene Rechtsverteidigungskosten).
8. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
8.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
8.2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten und Vertragsinhalte.
8.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bei Empfang bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden, oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
8.4. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Mitarbeiter, Berater oder Subunternehmer der empfangenden Partei ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen einer gleichwertigen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
8.5. Bei Beendigung des Vertrages sind alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Die Vernichtung ist auf Anforderung schriftlich zu bestätigen.
8.6. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
9. Datenschutz
9.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
9.2. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage 2).
10. Referenzkunden
10.1. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken auf seiner Website und in Präsentationen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
10.2. Die Nutzung von Bildern, Portraitfotos, Screenshots, Kampagnenergebnissen, Fallstudien oder sonstigem Bild- und Datenmaterial zu Marketing- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit der Kunde dieses Material ausdrücklich freigegeben hat oder die Nutzung im Einzelvertrag vereinbart wurde. Der Kunde sichert zu, dass er über die für die Freigabe erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere Urheberrechte, Nutzungsrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Rechtefreigabe resultieren.
B. Besondere Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Lösung
1. Leistungsumfang
1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „ADON CRM" als Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS-Lösung") über das Internet zur Nutzung bereit. Die Regelungen dieses Abschnitts B gelten nur, soweit die Nutzung der Software „ADON CRM" als SaaS-Lösung im jeweiligen Einzelvertrag, Angebot, Tarif oder in Textform ausdrücklich vereinbart wurde oder dem Kunden ein entsprechender Zugang zur SaaS-Lösung bereitgestellt wird. Wird im Rahmen von Marketing-, Beratungs- oder Lead-Leistungen lediglich ein digitales System zur Anfragenverwaltung eingesetzt, ohne dass ADON CRM ausdrücklich als geschuldete SaaS-Lösung vereinbart ist, entsteht hierdurch kein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung, Nutzung oder Fortführung von ADON CRM.
1.2. Der Funktionsumfang der SaaS-Lösung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif.
1.3. Die Bereitstellung erfolgt auf Servern, die der Anbieter selbst oder durch einen beauftragten Hosting-Dienstleister betreibt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums.
1.4. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik.
1.5. Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Lösung weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, sachlich gerechtfertigt ist oder notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, und dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
1.6. Zur Nutzung der SaaS-Lösung benötigt der Kunde einen aktuellen Internetbrowser und eine stabile Internetverbindung. Der Anbieter benennt die unterstützten Browser und Systemvoraussetzungen in der Leistungsbeschreibung.
2. Registrierung
2.1. Die Nutzung der SaaS-Lösung setzt eine Registrierung durch den Kunden voraus.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten.
2.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Einräumung von Nutzungsrechten
3.1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die SaaS-Lösung vertragsgemäß zu nutzen.
3.2. Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs nutzen.
3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Lösung Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Anbieter hat dem ausdrücklich zugestimmt.
3.4. Der Kunde erhält keinen Zugang zum Quellcode der SaaS-Lösung. Dekompilierung, Disassemblierung und sonstige Rückentwicklung (Reverse Engineering) sind unzulässig, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
3.5. Die vom Kunden in die SaaS-Lösung eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält an diesen Daten nur die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte.
3.6. Nach Vertragsende wird der Anbieter dem Kunden die eingegebenen Daten in einem gängigen Format zum Export zur Verfügung stellen. Nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) verantwortlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
4.2. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat.
4.3. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Account vorgenommen werden, sofern er nicht nachweist, dass er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Lösung nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden, verleumderischen oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verbreiten, keine Viren, Trojaner oder sonstige schädliche Programme einzuschleusen, die SaaS-Lösung nicht in einer Weise zu nutzen, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt oder die Sicherheit anderer Nutzer gefährdet.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Verfügung stehende Export- und Sicherungsmöglichkeiten für seine Daten eigenverantwortlich zu nutzen. Die technische Datensicherung der SaaS-Lösung durch den Anbieter bleibt hiervon unberührt, soweit sie zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
4.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der SaaS-Lösung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften steht, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.
4.7. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur SaaS-Lösung vorübergehend zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
5. Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln
5.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die SaaS-Lösung im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionsumfang aufweist.
5.2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (E-Mail genügt) unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels zu melden.
5.3. Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Bereitstellung einer mangelfreien Version) steht im Ermessen des Anbieters.
5.4. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keine Mängelansprüche.
5.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit Mängel auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der SaaS-Lösung durch den Kunden beruhen.
6. Service Levels, Störungen
6.1. Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der SaaS-Lösung von 99,5 % im Jahresmittel, bezogen auf den Übergabepunkt.
6.2. Nicht als Ausfallzeiten gelten geplante Wartungsarbeiten gemäß Ziffer B.7, Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Internetausfälle, höhere Gewalt), sowie Störungen, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.
6.3. Störungen sind vom Kunden unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung per E-Mail an den Anbieter zu melden.
6.4. Der Anbieter wird Störungen nach folgender Priorität bearbeiten: Priorität 1 (Kritisch): Die SaaS-Lösung ist vollständig nicht nutzbar - Reaktionszeit 4 Stunden (werktags). Priorität 2 (Hoch): Wesentliche Funktionen sind erheblich eingeschränkt - Reaktionszeit 8 Stunden (werktags). Priorität 3 (Normal): Einzelne Funktionen sind eingeschränkt, die Nutzung ist insgesamt möglich - Reaktionszeit 24 Stunden (werktags).
6.5. Der Anbieter ist berechtigt, im Falle einer Störung zunächst eine vorläufige Umgehungslösung (Workaround) bereitzustellen, bevor eine endgültige Fehlerbehebung erfolgt.
6.6. Wird die vereinbarte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat um mehr als 2 Prozentpunkte unterschritten, ist der Kunde berechtigt, den monatlichen Nutzungspreis anteilig für die Dauer der Unterschreitung zu mindern.
6.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Nichtverfügbarkeit richten sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen in Ziffer A.7.
7. Wartung und Support
7.1. Der Anbieter führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der SaaS-Lösung sicherzustellen.
7.2. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder im Rahmen des Accounts angekündigt.
7.3. Notfallwartungen können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr von Sicherheitsbedrohungen erforderlich ist.
7.4. Der Anbieter stellt dem Kunden Support per E-Mail während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage am Sitz des Anbieters) zur Verfügung.
7.5. Erweiterter Support (z. B. telefonischer Support, Vor-Ort-Support) kann gesondert vereinbart werden.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1. Der Vertrag über die Nutzung der SaaS-Lösung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.2. Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Kündigungsfrist einen (1) Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
8.3. Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Kündigungsfrist drei (3) Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist, der Kunde wesentlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und eine gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
8.6. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
8.7. Im Falle der Kündigung wird der Anbieter dem Kunden die Möglichkeit zum Export seiner Daten gemäß Ziffer B.3.6 einräumen.
8.8. Mit Vertragsende erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der SaaS-Lösung.
C. Besondere Bedingungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen
1. Leistungsumfang
1.1. Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfassen insbesondere Beratung, Schulung, Konfiguration und Anpassung der eingesetzten Systeme, digitalen Anfragenverwaltung, SaaS-Lösungen oder sonstigen Tools sowie Unterstützung bei deren Einführung und Nutzung.
1.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
1.3. Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
2. Durchführung
2.1. Die Leistungen werden in der Regel remote (per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail) erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
2.3. Die Leistungen werden auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erbracht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen.
2.4. Der zeitliche Umfang der Beratungs- und Unterstützungsleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.
2.5. Der Anbieter ist bei der Erbringung der Leistungen in seiner Arbeitszeit und -weise frei, soweit nicht ausdrücklich feste Termine vereinbart wurden.
2.6. Reisekosten und Reisezeiten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3. Optionales Zusatzmodul: Lead-Paket
3.1. Im Rahmen des Lead-Pakets erstellt und verwaltet der Anbieter im Auftrag des Kunden Online-Werbekampagnen (insbesondere über Meta Ads, Google Ads oder vergleichbare Plattformen) zur Generierung von Interessentenanfragen (nachfolgend „Leads").
3.2. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Erstellung und Verwaltung der Werbekampagnen, Zielgruppen-Definition und -Optimierung, Bereitstellung und Anbindung von Landingpages, Bereitstellung oder Integration der generierten Leads in ein vom Anbieter bereitgestelltes, benanntes oder mit dem Kunden abgestimmtes digitales System zur Anfragenverwaltung, Laufende Überwachung und Optimierung der Kampagnenperformance, sowie monatliches Reporting über Kampagnenergebnisse.
3.2a. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfassung, Dokumentation und Bearbeitung der generierten Kundenanfragen ein eigenes System, ADON CRM, ein Drittanbieter-Tool oder ein vergleichbares technisches System einzusetzen, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine bestimmte Software vereinbart wurde. Ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung oder Bereitstellung einer bestimmten Software, insbesondere auf die Nutzung oder Bereitstellung von ADON CRM, besteht nur, wenn dies im jeweiligen Einzelvertrag oder in Textform ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter ist berechtigt, das eingesetzte System während der Vertragslaufzeit zu wechseln, sofern die generierten Kundenanfragen dem Kunden weiterhin in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt werden. Bei Einsatz von Drittanbieter-Tools gelten ergänzend deren technische Möglichkeiten, Verfügbarkeiten und Nutzungsbedingungen; Störungen, Änderungen oder Einschränkungen solcher Drittanbieter-Tools begründen keine Pflichtverletzung des Anbieters, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
3.3. Die vereinbarte Servicegebühr (Retainer) für die Erstellung und Verwaltung der Kampagnen ist unabhängig von der Anzahl der generierten Leads zu zahlen.
3.4. Das Werbebudget (Ad Spend) wird vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform (z. B. Meta, Google) gezahlt. Der Anbieter hat auf die Budgetverwendung durch die Plattform keinen Einfluss.
3.5. Der Anbieter garantiert keine bestimmte Anzahl von Leads oder einen bestimmten Werbeerfolg. Die Ergebnisse hängen von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Marktbedingungen, Wettbewerbsumfeld, Qualität des Angebots des Kunden).
3.5a. Abweichend von Ziffer C.3.5 kann im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich eine Garantie für eine bestimmte Anzahl qualifizierter Kundenanfragen vereinbart werden. In diesem Fall gelten ausschließlich die im Einzelvertrag genannten Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsfolgen der Garantie. Eine Garantie für Umsatz, Gewinn, tatsächliche Shootingbuchungen, Bildverkäufe oder Vertragsabschlüsse mit Endkunden wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.5b. Als qualifizierte Kundenanfrage gilt eine Anfrage einer realen Person, die vollständige oder zur Kontaktaufnahme ausreichende Kontaktdaten übermittelt und grundsätzliches Interesse an der beworbenen Aktion, Dienstleistung oder dem beworbenen Angebot des Kunden bekundet. Nicht als qualifizierte Kundenanfrage gelten offensichtlich fehlerhafte, doppelte, missbräuchliche, testweise oder automatisiert generierte Anfragen sowie Anfragen ohne erreichbare Kontaktmöglichkeit. Eine spätere Nichtreaktion, Absage, fehlende Terminbuchung oder fehlender Kauf des Interessenten berührt die Qualifikation der Anfrage nicht, sofern die Anfrage zum Zeitpunkt der Übermittlung die vorgenannten Kriterien erfüllt hat.
3.5c. Eine im Einzelvertrag vereinbarte Garantie oder ein daran geknüpftes Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn der Kunde sämtliche im Einzelvertrag und in diesen AGB geregelten Mitwirkungspflichten vollständig, rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Soweit im Einzelvertrag ein Mindestwerbebudget, eine bestimmte Aktionsart, ein kostenloses Fotoshooting oder ein bestimmtes Angebotsmodell als Voraussetzung für eine Garantie vereinbart ist, besteht die Garantie nur bei vollständiger Einhaltung dieser Voraussetzungen. Verzögerungen, Einschränkungen oder Minderleistungen, die auf fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters und lassen etwaige Garantieansprüche, Sonderkündigungsrechte oder Erstattungsansprüche entfallen.
3.6. Ergänzend gelten die besonderen Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziffer C.4 dieser AGB.
3.7. Der Kunde gewährt dem Anbieter für die Dauer des Vertrages Zugang zu seinen Werbekonten auf den jeweiligen Plattformen oder richtet diese auf Anweisung des Anbieters ein.
3.8. Vom Anbieter erstellte Kampagnenkonzepte, Werbetexte, Landingpage-Designs und sonstige kreative Leistungen verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzungsrecht.
3.9. Vom Anbieter erstellte Kampagnenkonzepte, Anzeigenstrukturen, Werbetexte, Landingpages, Designs, Collagen, Videos, Funnels, Automationen, Reports und sonstige Marketingmaterialien dürfen vom Kunden nur während der Vertragslaufzeit und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Vertragsende ist der Kunde nicht berechtigt, diese Materialien weiterzuverwenden, zu kopieren, nachzubauen, an Dritte weiterzugeben oder für eigene Kampagnen außerhalb der Zusammenarbeit mit dem Anbieter zu nutzen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Vom Kunden bereitgestellte Bilder, Logos, Marken und Inhalte bleiben hiervon unberührt.
3.10. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Änderungen der Richtlinien, Algorithmen oder Funktionen der genutzten Werbeplattformen, die die Kampagnenperformance beeinflussen können.
3.11. Die Höhe des jeweiligen Werbebudgets wird individuell abgestimmt. Die Abstimmung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, Messenger, CRM, Projektmanagementsystem oder sonstiger elektronischer Kommunikation erfolgen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die endgültige Budgetverwendung, Auslieferung, Abrechnung, Richtlinien, Algorithmen, Sperrungen oder technischen Funktionen der jeweiligen Drittplattform. Änderungen, Einschränkungen, Ablehnungen oder Sperrungen durch Drittplattformen begründen keine Pflichtverletzung des Anbieters, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
3.12. Vom Anbieter erstellte Kampagneninhalte, insbesondere Werbetexte, Anzeigen, Landingpages, Bilder, Videos, Collagen, Formulare und sonstige Marketingmaterialien, werden dem Kunden vor Veröffentlichung zur Prüfung oder Freigabe bereitgestellt, sofern dies im jeweiligen Projektablauf vorgesehen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Änderungswünsche, Fehler oder rechtliche Bedenken mitzuteilen. Gibt der Kunde Inhalte frei oder reagiert er innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht, darf der Anbieter die Inhalte veröffentlichen, sofern dies zur Durchführung der vereinbarten Kampagne erforderlich ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Freigabe der von ihm bereitgestellten oder bestätigten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Bildrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Preisangaben, Aktionsbedingungen und Werbeaussagen.
3.13. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eingehende Kundenanfragen zeitnah, professionell und vollständig zu bearbeiten. Hierzu gehören insbesondere die Kontaktaufnahme, Terminabstimmung, Beratung, Angebotskommunikation, Nachverfolgung und der Verkauf gegenüber den Interessenten. Der Anbieter schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht die telefonische oder schriftliche Bearbeitung, Qualifizierung, Terminierung oder den Verkauf gegenüber den generierten Interessenten. Die wirtschaftliche Verwertung der generierten Anfragen, insbesondere Buchungsquote, Kaufquote, Umsatzhöhe und Kundenzufriedenheit, hängt wesentlich vom Verhalten, Angebot, Verkaufsprozess und der Erreichbarkeit des Kunden ab und liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
3.14. Der Anbieter kann dem Kunden zur transparenten Darstellung der Kampagnenentwicklung einen Online-Report, ein Dashboard oder vergleichbare Auswertungen zur Verfügung stellen. Die dargestellten Daten können von Drittplattformen, Tracking-Systemen, Browser-Einstellungen, Cookie-Einwilligungen, technischen Schnittstellen, Datenschutzvorgaben oder zeitverzögerter Datenübermittlung abhängig sein. Eine jederzeit vollständige, fehlerfreie oder deckungsgleiche Darstellung aller Daten wird nicht garantiert. Der Online-Report dient der operativen Orientierung und Kampagnensteuerung. Maßgeblich für vertraglich vereinbarte Garantien sind die im jeweiligen Einzelvertrag definierten Kriterien.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1. Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten (Ziffer A.5) ist der Kunde verpflichtet, die für die Beratung erforderlichen Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen.
4.2. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Zusammenarbeit erforderlichen Ansprechpartner in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen.
4.3. Empfehlungen und Ratschläge des Anbieters stellen keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar. Die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden.
4.4. Während laufender Kampagnen ist der Kunde verpflichtet, ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter keine eigenmächtigen Änderungen an Werbekonten, Kampagnen, Anzeigen, Zielgruppen, Budgets, Pixeln, Tracking-Einstellungen, Landingpages, Formularen, Domains, Einstellungen der Anfragenverwaltung, CRM-Systemen oder sonstigen kampagnenrelevanten technischen Einrichtungen vorzunehmen. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne vorherige Abstimmung Änderungen vor, die die Kampagnenleistung, Datenerfassung, Auslieferung, Nachverfolgung oder Auswertung beeinflussen können, entfallen etwaige Garantien, Sonderkündigungsrechte oder Ansprüche wegen Nichterreichung bestimmter Kampagnenergebnisse.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Kampagnenerstellung und Kampagnensteuerung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Bildmaterial, Logos, Informationen zum Studio, Preise, Angebote, Aktionsbedingungen, Shootingdauer, Verkaufsabläufe, Zielgruppeninformationen sowie erforderliche Zugänge zu Werbekonten, dem Meta Business Manager, Pixeln, Domains, Landingpages, Systemen zur Anfragenverwaltung, CRM-Systemen oder vergleichbaren technischen Einrichtungen.
5. Kündigung
5.1. Beratungs- und Unterstützungsleistungen haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten.
5.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4. Sofern ein automatischer Paketwechsel oder eine automatische Vertragsverlängerung bereits im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist, kann sich ein Paketvertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch verlängern oder in ein anderes Leistungspaket übergehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde vor Ablauf der Erstlaufzeit in Textform über die bevorstehende Verlängerung, das neue Leistungspaket, die Laufzeit, die Preise und die wesentlichen Vertragsbedingungen informiert wird. Widerspricht der Kunde innerhalb der im Einzelvertrag genannten Frist nicht oder kündigt er nicht fristgerecht nach Maßgabe des Einzelvertrages, gilt die Verlängerung oder der Paketwechsel als vereinbart. Die konkreten Bedingungen der Verlängerung, insbesondere Laufzeit, Kündigungsfrist, Leistungsumfang und Vergütung, ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Abweichende Regelungen im jeweiligen Einzelvertrag, insbesondere zur automatischen Verlängerung eines bereits bestehenden Leistungspakets ohne erneute gesonderte Information über die bevorstehende Verlängerung, bleiben unberührt.
D. Besondere Bedingungen für werkvertragliche Leistungen
1. Leistungsumfang
1.1. Werkvertragliche Leistungen umfassen die Erstellung individueller Software, Anpassungen, Integrationen oder sonstige Leistungen, bei denen ein bestimmter Werkerfolg geschuldet ist.
1.2. Der konkrete Leistungsumfang, die Spezifikationen und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Pflichtenheft.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Der Anbieter wird den Kunden über die Auswirkungen eines Change Requests auf Kosten, Termine und sonstige Rahmenbedingungen informieren.
2. Durchführung und Leistungserbringung
2.1. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der vereinbarten Spezifikationen.
2.2. Der Anbieter ist in der Wahl seiner Arbeitsmittel und -methoden frei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Abnahme der Leistungen
3.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die fertiggestellte Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen.
3.2. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sind jedoch vom Anbieter innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
3.3. Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb der Prüfungsfrist ab und benennt er keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Einräumung von Nutzungsrechten
4.1. Soweit im Rahmen werkvertraglicher Leistungen urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte ein.
4.2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck.
4.3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4.4. Der Quellcode wird dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erhält der Kunde nur die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.6. Der Anbieter behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte vor.
4.7. Vorbestehende Rechte des Anbieters an Werkteilen, Bibliotheken, Frameworks und sonstigen vorbestehenden Materialien bleiben unberührt. Der Kunde erhält hieran nur die zur vertragsgemäßen Nutzung der erstellten Werke erforderlichen Nutzungsrechte.
4.8. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung gewonnene allgemeine Erkenntnisse, Methoden und Verfahren (Know-how) für andere Projekte und Kunden zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
4.9. Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Werke in anonymisierter Form als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
4.10. Im Falle einer ausschließlichen Rechteeinräumung gelten ergänzend die individuell vereinbarten Bedingungen. Die ausschließliche Rechteeinräumung bedarf stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer entsprechenden Vergütungsanpassung.
5. Leistungsstörungen und Nacherfüllung
5.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die werkvertraglichen Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
5.2. Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (E-Mail genügt) unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels zu melden.
5.3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
5.4. Die Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung) steht im Ermessen des Anbieters.
5.5. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
5.7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit Mängel auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters beruhen.
6. Rechte Dritter
6.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die vom Anbieter selbst erstellten werkvertraglichen Leistungen nach Kenntnis des Anbieters frei von Rechten Dritter sind, die deren vertragsgemäßer Nutzung entgegenstehen. Dies gilt nicht für Inhalte, Materialien, Vorgaben, Daten, Bilder, Logos, Marken, Texte, Musik, Schriften oder sonstige Bestandteile, die vom Kunden bereitgestellt, freigegeben oder vorgegeben wurden.
6.2. Werden gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Anbieter wird den Kunden bei der Abwehr der Ansprüche angemessen unterstützen, soweit die behauptete Rechtsverletzung auf vom Anbieter selbst erstellten und zu vertretenden Leistungen beruht. Für Ansprüche, die auf vom Kunden bereitgestellten, freigegebenen oder vorgegebenen Inhalten beruhen, haftet der Kunde und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Eine weitergehende Kostentragungspflicht des Anbieters besteht nur, soweit die Rechtsverletzung vom Anbieter zu vertreten ist.
7. Webseiten und HTML-Seiten
7.1. Soweit die Erstellung einer Webseite, HTML-Seite oder vergleichbaren Online-Präsenz vereinbart ist, ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
7.2. Wird im Rahmen eines Leistungspakets, insbesondere im Paket ADON Business Pro, auf Wunsch des Kunden ohne gesonderten Aufpreis eine HTML-Webseite erstellt, ist diese Webseite Bestandteil der laufenden Leistungen des jeweiligen Pakets und wird nicht als eigenständiges Werk gesondert verkauft oder vergütet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
7.3. Die Rechte an der vom Anbieter erstellten technischen Umsetzung, insbesondere HTML-Struktur, Layouts, Templates, Gestaltungselemente, Quell-/Projektdateien und sonstige technische Bestandteile, verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Der Kunde erhält während der Laufzeit des jeweiligen Pakets ein einfaches Nutzungsrecht an der bereitgestellten Webseite im Rahmen des Vertragszwecks. Diese Regelung gilt abweichend von den allgemeinen Nutzungsrechtsregelungen für werkvertragliche Leistungen in Ziffer D.4 dieser AGB und geht diesen für ohne gesonderten Aufpreis im Rahmen eines Leistungspakets erstellte Webseiten vor.
7.4. Eine Herausgabe oder Übertragung von Quell-/Projektdateien, Templates, Layouts oder sonstigen technischen Bestandteilen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich gesondert in Textform vereinbart wurde.
7.5. Die Erstellung der Webseite erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, rechtliche Pflichtangaben, Impressum, Datenschutzhinweise und sonstige Informationen. Umfang, Struktur, Inhalte und technische Umsetzung werden zwischen den Parteien in Textform abgestimmt.
7.6. Die Domain des Kunden bleibt Eigentum beziehungsweise Verantwortungsbereich des Kunden. Zur technischen Bereitstellung der Webseite ist der Kunde verpflichtet, die Domain beziehungsweise die erforderlichen DNS-Einstellungen auf die vom Anbieter benannten Server oder technischen Systeme umzuziehen beziehungsweise entsprechend einzurichten.
7.7. Nicht umfasst sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, laufende redaktionelle Pflege, individuelle Programmierfunktionen, Online-Shops, externe Buchungssysteme, individuelle Schnittstellen, rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweisen oder sonstigen Rechtstexten sowie Kosten für Domain, externe Tools, Lizenzen oder Drittanbieterleistungen.
7.8. Endet das Vertragsverhältnis, in dessen Rahmen die Webseite erstellt und bereitgestellt wurde, endet grundsätzlich auch die Bereitstellung und Pflege dieser Webseite. Die Parteien können in Textform vereinbaren, dass der Anbieter die Webseite gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung weiter betreut, pflegt oder hostet. Kommt eine solche gesonderte Vereinbarung nicht zustande, ist der Anbieter berechtigt, die Webseite nach Vertragsende nach Ablauf von 14 Tagen zu deaktivieren oder zu löschen. Die Domain des Kunden bleibt hiervon unberührt.
E. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
3. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde wird hierüber informiert.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
5. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, sofern nicht im Einzelvertrag oder gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
5a. Soweit im jeweiligen Einzelvertrag für Kündigungen, Sonderkündigungen, Rücktrittserklärungen, Vertragsänderungen oder sonstige Erklärungen eine strengere Form, insbesondere die Schriftform gemäß § 126 BGB, vereinbart wurde, geht diese Regelung den allgemeinen Formvorgaben dieser AGB vor. Im Übrigen genügt Textform, sofern nicht gesetzlich oder einzelvertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
ADON Solutions Viktor Obholz
Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt an der Aisch
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